Gericht bestätigt Streikverbot für Beamte

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OSNABRÜCK. Das Streikverbot für Beamte ist vom Verwaltungsgericht Osnabrück bestätigt worden. Das Gericht wies die Klagen zweier Lehrer ab, die gegen eine von der niedersächsischen Landesschulbehörde auferlegte Geldstrafe in Höhe von jeweils 100 Euro zur Wehr setzen wollten.

Die Pädagogen hatten sich 2009 an einem Warnstreik der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) beteiligt. Die Geldstrafe  verstoße nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, befand das Gericht jetzt. Daran ändere auch die jüngere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Fällen in der Türkei nichts. Die GEW kündigte an, notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen.

„Das Urteil zeigt, dass jetzt so schnell wie möglich eine höchstrichterliche Entscheidung her muss“, sagte Ilse Schaad, Leiterin des Vorstandsbereichs Angestellten- und Beamtenpolitik der GEW. Sie stellte fest, dass das Urteil „die Praxis des unzeitgemäßen und vordemokratischen Verbots des Beamtenstreiks festschreibe. Die Arbeitgeber dürfen Beamte weiterhin nach Gutsherrenart behandeln“. Das Gericht habe die Chance vertan, einen richtungsweisenden Schritt auf dem Weg zum Streikrecht für Beamtinnen und Beamte zu machen. Schaad: „Wir haben einen langen Atem. Das Verbot des Beamtenstreiks muss endlich fallen!“

Die klagenden Lehrer hatten wegen des Streiks nicht am Unterricht teilgenommen. Sie beriefen sich auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), wonach auch Beamten grundsätzlich das Recht zum Streiken zusteht. Dem folgten die Osnabrücker Richter nicht. Zwar habe der EGMR hinsichtlich des türkischen Streikverbots für alle Angehörigen des öffentlichen Dienstes eine funktionsbezogene Unterscheidung gefordert und somit ein allgemeines Streikverbot für unzulässig erklärt. Eine solche Differenzierung lasse sich jedoch nicht mit dem deutschen Grundgesetz vereinbaren.

Aktenzeichen: 9 A 1/11 und 9 A 2 /11

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