Arbeitsgericht kassiert fristlose Kündigung eines Lehrers

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HALLE (red). Das Landesarbeitsgericht in Halle hat die fristlose Kündigung eines Lehrers für unrechtmäßig erklärt, der eine Schülerin ins Gesicht geschlagen haben soll. Dies berichtet die „Mitteldeutsche Zeitung“.

Peter L., ehemaliger Sportlehrer einer Sekundarschule in Straßfurt, gewann damit bereits den zweiten Prozess in der Affäre, die dem Bericht zufolge unter Pädagogen in Sachsen-Anhalt heiß diskutiert wird. In  der ersten Instanz hatte das zuständige Arbeitsgericht Magdeburg die Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde, L. umgehend aus dem Dienst zu entfernen, als unwirksam erklärt.

Nach Auffassung der Kammer hat der 56-jährige Lehrer womöglich aus einem „Schutzreflex“ heraus zurückgeschlagen und die Schülerin unbeabsichtigt getroffen, schreibt die „Mitteldeutsche Zeitung“. Deshalb sei „keine besonders schwere Pflichtverletzung“ nachzuweisen, die die fristlose Kündigung der Aufsichtsbehörde rechtfertigen würde. Wie die Vorinstanz habe das Gericht nicht bloß den Sachverhalt als solchen bewertet, sondern eine Interessenabwägung vorgenommen. Dabei sei auch die 24-jährige Beschäftigung des Pädagogen eingeflossen.

Nach einer heftigen Auseinandersetzung und einem Schlag ins Gesicht der Schülerin am 18. Februar 2010 auf dem Schulgelände erhielt L. der Zeitung zufolge Anfang März zunächst seine fristlose und später auch seine ordentliche Kündigung aus dem Schuldienst. Unstrittig sei, dass er das Mädchen mit der Hand traf. Doch Zeugenaussagen zufolge sei  er von der Schülerin zuvor erheblich provoziert und auf seine kranke Schulter geschlagen worden. Daraufhin habe der Pädagoge sich gewehrt: Er soll zurückgeschlagen, sie unabsichtlich im Gesicht getroffen und zu Boden gestoßen haben. Die Jugendliche aus der achten Klasse musste von einem Arzt behandelt werden. Der Kiefer sei stark angeschwollen gewesen, gab die Mutter später bei der Polizei zu Protokoll. Sie erstattete Anzeige.

Unklar blieb zunächst noch, ob das Landesverwaltungsamt weitere Rechtsmittel einlegen wird. Verhandelt wurde bislang allein die fristlose Kündigung. Über die nachgeschobene ordentliche Kündigung muss  das Landesarbeitsgericht erst noch befinden. Einen Termin dafür gibt es noch nicht.

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