Urteil: Lehrer muss wegen Prügel zahlen

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HECHINGEN. Ein Realschullehrer im Zollernalbkreis im Regierungsbezirk Tübingen wurde vom Landgericht Hechingen wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 10.500 Euro verurteilt. Das meldet der „Schwarzwälder Bote“.

10.500 Euro Geldstrafe wegen Körperverletzung muss der Realschullehrer bezahlen. Foto: Carlo Schrodt /pixelio.de
10.500 Euro Geldstrafe wegen Körperverletzung muss der Realschullehrer bezahlen. Foto: Carlo Schrodt /pixelio.de

Nach einem Bericht der Zeitung wurden dem Lehrer drei von vier Taten, wegen denen er angeklagt war, zur Last gelegt. Der Angeklagte habe einem Schüler ein Tagebuch über den Kopf geschlagen, einem anderen in die Magengrube geschlagen und zwei weitere in einem Fensterrahmen eingeklemmt. Die Anklage wegen eines Tritts gegen einen Schutzbefohlenen wurde fallengelassen.

Der Lehrer, dem der Richter einen Hang zur Cholerik attestierte, hatte die Übergriffe während der vier Verhandlungstage bestritten, schreibt der „Schwarzwälder Bote“. Alles sei ganz harmlos und nicht so ernst gemeint gewesen. Er habe niemandem weh getan. Damit aber, so sah es das Gericht, hatte er die Taten gleichsam eingeräumt. Die Körperverletzungen seien zwar von „unterer Art und Güte“ und nicht sonderlich schmerzhaft gewesen, doch dürfe derartiges eben nicht vorkommen. Zumal dann nicht, wenn man wie der Angeklagte über ausreichend Berufserfahrung in der Schule verfüge. Bemängelt wurde vom Vorsitzenden, dass er darüber hinaus nicht zu dem stand, was er getan hat. Ein „Dialog“ zwischen ihm und dem Gericht wäre hilfreich gewesen und hätte sich, so der Richter, auch bei der Schuldzumessung positiv niedergeschlagen.

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Zugute gehalten wurde dem Angeklagten hingegen, dass er bisher niemals straffällig gewesen war. Auch zeigte die Kammer Verständnis für die psychologische Situation, in der der Lehrer gesteckt hatte. Selbst die ehemaligen Schüler hatten erzählt, sie seien eine unmögliche, weil undisziplinierte, aufsässige und zügellose Klasse gewesen. Rempeleien, Schimpfereien und Mobbing auch untereinander seien an der Tagesordnung gewesen. Da habe man durchgreifen müssen.

Der Staatsanwalt hatte eine halbjährige Haftstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, und 4000 Euro Geldstrafe gefordert. Die Kosten des Verfahrens trägt der Lehrer. (nin)

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