VBE macht Druck: Volle Spesen bei Klassenfahrten

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DÜSSELDORF. Der Vorsitzende des Lehrerverbandes Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann, hat die nordrhein-westfälische Landesregierung aufgefordert, Lehrkräfte nicht länger in die missliche Lage zu bringen, die Reisekosten für Klassenfahrten selbst tragen zu müssen.

„Von einer freien Wahl oder freiwilligen Handlung kann ganz sicher nicht die Rede sein, wenn es darum geht, dass Lehrkräfte im Rahmen von Klassenfahrten auf die Erstattung ihrer Reisekosten ‚verzichten‘. Lehrerinnen und Lehrer werden seit Jahren dazu angehalten, sogenannte Verzichtserklärungen zu unterschreiben und damit in die eigene Tasche zu greifen, wenn sie vermeiden wollen, dass die Fahrt gestrichen wird. Und dies ist ein Skandal“,  meint Beckmann.

Nennt die übliche Praxis, dass Lehrer selbst für Klassenfahrten aufkommen, einen "Skandal": VBE-Chef Udo Beckmann. Foto: VBE
Nennt die übliche Praxis, dass Lehrer selbst für ihre Kosten von Klassenfahrten aufkommen müssen, einen "Skandal": VBE-Chef Udo Beckmann. Foto: VBE

So besage die Richtlinie für Schulwanderungen und Schulfahrten, dass eine Dienstreise nur genehmigt werden dürfe, wenn Reisekostenmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stünden. Sei dies nicht der Fall, so könne die Dienstreise nur bewilligt werden, wenn die teilnehmenden Lehrerinnen und Lehrer sowie die weiteren Begleitpersonen zuvor schriftlich auf die Zahlung der Reisekostenvergütung verzichteten. „Dies ist ein unhaltbarer Zustand“, betont Beckmann. „Es sollte im Grunde eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Schulen ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, um den Lehrerinnen und Lehrern ihre Reisekosten zu erstatten. Schließlich gelten Klassenfahrten als pädagogisch wertvoll, stärken das soziale Miteinander und stellen eine gute Möglichkeit für ein Lernen vor Ort dar.“ Sowohl für die Schülerinnen und Schüler als auch für die Lehrkräfte könne dies nachhaltiger und wirksamer sein als so manch theoretische Stunde in der Schule. Darüber hinaus würden Lehrerinnen und Lehrer eine große Verantwortung bei Ausflügen mit der Klasse tragen und eine 24-stündige Aufsichtspflicht auf sich nehmen. Auch die Vorbereitungen, die im Vorfeld getroffen werden müssten, würden viel zusätzliche Zeit beanspruchen.

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Urteile setzen Landesregierungen unter Druck

In Hessen gibt es laut VBE bereits seit drei Jahren ein rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen, das besagt, dass der Dienstherr aufgrund seiner Fürsorgepflicht gehalten ist, den Beamten von vornherein nicht vor die Wahl zu stellen, ob er die geforderte Verzichtserklärung abgibt und die Klassenfahrt stattfindet oder nicht (VG Gießen 18.03.2008 9 E 055/07). Auch für das Land Nordrhein-Westfalen gebe es seit diesem Jahr einen entsprechenden Richterspruch. In einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 03. Februar 2011 heißt es unter anderem: „Es ist fürsorgewidrig, Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer bei der Genehmigung einer Klassenfahrt vor die Alternative zu stellen, auf begründete Ansprüche zu verzichten oder ‚ihre Klasse im Stich zu lassen‘“ (LAG Hamm 03.02.2011 11 Sa 1852/10).

 „Auf der Grundlage dieses Urteils fordert der VBE die Landesregierung von NRW dazu auf, Lehrkräfte gar nicht erst in die missliche Lage zu bringen, ‚freiwillig‘ auf die Erstattung zu verzichten und somit von der Verzichtserklärung im Rahmen von Klassenausflügen abzusehen“, sagt Beckmann. (pm)

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