Empörung um Spähprogramm in Schulcomputern

0

BERLIN (mit Kommentar). Schulcomputer sollen künftig mittels einer Spionage-Software auf gespeicherte urheberrechtlich geschützte Werke hin untersucht werden – so lautet eine Vereinbarung zwischen Schulbuchverlagen und der Kultusministerkonferenz. Lehrerverbände zeigen sich empört.

 

Schöne neue Datenwelt: Mehr als 400 Schul-Computer sollen jährlich ausgespäht werden. Illustration: Gerd Altmann / pixelio.de
Schöne neue Datenwelt: IT-Systeme von mehr als 400 Schulen sollen jährlich ausgespäht werden. Illustration: Gerd Altmann / pixelio.de

Der Vertrag wurde dem Informationsdienst „Netzpolitik.org“ zufolge bereits im Dezember 2010 beschlossen; er ist seit Januar in Kraft. Es geht dabei um die „Einräumung und Vergütung von Urheberrechtsansprüchen“ zwischen den 16 Bundesländern und den Rechteinhabern, also Verlagen und der Verwertungsgesellschaft Wort. Für Aufsehen sorgt jetzt das Kleingedruckte: In Paragraf 6, Absatz 4 der Vereinbarung wird festgelegt, dass ab kommendem Frühjahr eine sogenannte „Plagiatssoftware“ stichprobenartig durch die IT-Systeme der Schulen laufen soll. Diese werde den kommunalen und privaten Schulträgern von den Verlagen auf deren Kosten zur Verfügung gestellt, um „digitale Kopien von für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werken auf Speichersystemen“ zu identifizieren. „Die Länder wirken – die technische und datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit der Software vorausgesetzt – darauf hin, dass jährlich mindestens ein Prozent der öffentlichen Schulen ihre Speichersystem durch Einsatz dieser Plagiatssoftware auf das Vorhandensein solcher Digitalisate prüfen lässt.“

Die Auswahl der Schulen erfolge in Absprache mit den Verlagen. Start der Ausspäh-Aktion, die mehr als 400 Schulen jährlich treffen soll: „ab Bereitstellung der Software, frühestens jedoch im zweiten Schulhalbjahr 2011/2012.“ Mehr noch: Schulen sollen Ansprechpartner nennen und die Bundesländer verpflichten sich, „bei Bekanntwerden von Verstößen gegen die in diesem Gesamtvertrag festgelegten Vorgaben für das Vervielfältigen von urheberrechtlichen geschützten Werken gegen die betreffenden staatlichen Schulleiter und Lehrkräfte disziplinarische Maßnahmen einzuleiten“. Zivil- und strafrechtliche Ansprüche blieben dabei unberührt. Im Klartext: Wenn Lehrer erwischt werden, müssen sie auch noch mit Schadensersatzklagen rechnen.

Der Philologenverband spricht von einem Skandal

Der Vorsitzende des Philologenverbandes, Heinz-Peter Meidinger, fordert eine sofortige Annullierung dieser Vertragspassagen. „Wir halten es für einen Skandal, dass vor Abschluss der Vereinbarung weder die zuständigen Datenschutzbeauftragten der Länder eingebunden wurden, noch die zum Einsatz kommende Software geprüft wurde. Während bei den so genannten ‚Staatstrojanern‘ wenigstens Gerichtsbeschlüsse vorliegen müssen, soll an Schulen verdachtsunabhängig ermittelt werden. Wir hätten uns als Lehrergewerkschaft gewünscht, dass die Schulministerien im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht Lehrkräfte gegen solch einen Generalverdacht in Schutz nehmen“, betont der Verbandsvorsitzende. Meidinger kritisiert überdies, dass eine Überprüfung große rechtliche Probleme aufwerfe, weil zahlreiche Lehrkräfte wegen der unzureichenden Schulausstattung ihre privaten Rechner für ihre Arbeit nutzen müssten.

Besonders bitter stößt dem Verbandschef nach eigenem Bekunden der Abschnitt in dem Rahmenvertrag auf, der die Länder dazu verpflichtet, bei festgestellten Verstößen grundsätzlich gegen die betroffenen Lehrkräfte und Schulleitungen disziplinarrechtlich vorzugehen. „Damit vernachlässigen die Ministerien die ihnen obliegende Pflicht zur Einzelfallprüfung und verzichten zu Lasten der Beschäftigten auf den ihnen zustehenden Ermessensspielraum.“

Auch Udo Beckmann, Chef des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), schüttelt den Kopf. „Schulen kämpfen seit langen Jahren vergeblich um ausreichende Mittel für die Anschaffung von Schulbüchern, Arbeitsheften, CD, DVD im Original und sind deshalb auf Kopien aus aktuellen Werken angewiesen, wenn sie ihren Bildungsauftrag erfüllen wollen“, sagt er. „Lehrerinnen und Lehrer lassen sich dafür nicht als mögliche Raubkopierer diskreditieren.“ Sein Verband rate zu Dienst nach Vorschrift: „Anstatt Material zu kopieren oder zu scannen eine Bestellliste an den Schulträger senden.“ Er, Beckmann, sei zudem gespannt, was die Datenschutzbeauftragten der Länder nach Prüfung der geplanten Software sagen werden.

Bildungsminister Klug: „Viel Lärm um nichts“

Der schleswig-holsteinische Bildungsminister Ekkehard Klug (FDP) kann die Aufregung indes nicht verstehen. „Viel Lärm um nichts“, meint er. Der zwischen den Kultusministern der Länder und der Verwertungsgesellschaft Wort geschlossene Vertrag besage ausdrücklich, dass vor dem Einsatz einer solchen Prüfsoftware „die technische und datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit der Software vorausgesetzt“ werde, erläuterte Klug. „Selbstverständlich lassen wir nichts an die Schulen, was diese Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht erhält.“ Klug bezeichnet die Diskussion als „Gespensterdebatte“: „Hier wird etwas als Schultrojaner diffamiert, was es noch gar nicht gibt.“

Auch die im „VdS Bildungsmedien“ zusammengeschlossenen Verlage sehen die Kritik an unberechtigt an. „Diese Überprüfungen werden ausschließlich von den Schulträgern (Länder und Kommunen) durchgeführt werden. Sie betreffen nur die Speichersysteme, also die Server der Schulen. Privat- oder Arbeitsrechner der Lehrkräfte oder gar Schüler sind hiervon nicht berührt. Die erhobenen Daten verbleiben ausschließlich beim Schulträger. Jede Überprüfung der Speichersysteme muss in vollem Umfang im Einklang mit dem Datenschutzrecht stehen. Dies ist im Gesamtvertrag ausdrücklich und mehrfach festgehalten. Vor diesem Hintergrund werden die Maßnahmen nicht in die Privatsphäre der Lehrkräfte eingreifen“, heißt es in einer Erklärung. Der in der Diskussion gebrauchte Begriff „Schultrojaner“ sei irreführend. Es handele sich nicht um eine heimliche Überprüfung. „Viele Schulen sind bereits von den zuständigen Ministerien durch entsprechende Informationsschreiben über den Inhalt des Vertrages informiert worden.“

Die Bedenken von Datenschützern räumt das nicht aus. „Verfassungsrechtlich jedenfalls dürfte man sich auf extrem dünnem Eis bewegen: Ein Komplett-Scan auf einem Computer greift wohl in das Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität eigengenutzter informationstechnischer Systeme ein“, so zitiert „Netzpolitik.org“ den Verfassungsrechtler und Richter am Landgericht Berlin, Ulf Buermeyer. „Dabei ist es übrigens egal, wem die gehören: Wenn eine Schule einen Rechner kauft, aber den zum Beispiel einem Lehrer zur eigenen Nutzung zuweist, steht dem Lehrer das Grundrecht zu, auch wenn er nicht Eigentümer des Rechners ist. Eine solcher Schnüffelangriff wäre daher nur mit Zustimmung des Lehrers und ansonsten unter den extrem hohen Voraussetzungen des Computer-Grundrechts zulässig.“

In Niedersachsen wollen die Grünen das Thema im Landtag debattieren.

Zum Kommentar: „Stoppt die Spionage-Software!“

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments