Schleswig-Holstein: Verweise und Geldbußen für 1.800 Lehrer

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KIEL. Der schleswig-holsteinische Bildungsminister Ekkehard Klug (FDP) lässt wegen einer Streikaktion rund 1.800 Lehrer disziplinarisch belangen. Die GEW macht gegen die Verweise und Geldbußen mobil.

Hegt nach eigenem Bekunden keinen Zweifel an der Rechtswidrigkeit der Streikaktion: Minister Ekkehard Klug. Foto: Thomas Eisenkrätzer / Landesregierung Schleswig-Holstein
Hegt nach eigenem Bekunden keinen Zweifel an der Rechtswidrigkeit der Streikaktion: Minister Ekkehard Klug. Foto: Thomas Eisenkrätzer / Landesregierung Schleswig-Holstein

Im Juni vergangenen Jahres hatten mehrere tausend Lehrer in Schleswig-Holstein während der Unterrichtszeit gegen eine Erhöhung ihrer Stundenzahl demonstriert. Für Klug ein klares Dienstvergehen: Die Streikteilnahme beamteter Lehrkräfte sei rechtswidrig gewesen, die Disziplinarmaßnahmen seien daher zwingend, erklärte er jetzt. Die meisten Lehrer erhalten nach einem Bericht des „Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlages“ jetzt einen Verweis, der einen Eintrag in die Personalakte bedeutet. Schulleiter, die sich an dem Streik beteiligt haben, müssten zusätzlich mit einer Strafe von bis zu 500 Euro rechnen. Kluge hat allerdings bereits angekündigt, die mit Disziplinarmaßnahmen verbundene Bewährungszeit zu verkürzen. Bereits zwei Jahre nach der Aktion am 3. Juni 2010 sollen Verweise oder Geldbußen kein Hinderungsgrund mehr für mögliche Beförderungen sein, sagte der Minister. Im Regelfall wären die betroffenen Lehrkräfte drei Jahre lang, gerechnet nach Zustellung der Disziplinarverfügung, belastet gewesen. „Diese höchstmögliche Bewährungszeit von drei Jahren halte ich in diesen Fällen für unverhältnismäßig“, sagte Klug. Er betonte, in der Mehrheit hätten sich die betroffenen Beamten zuvor nie etwas zu Schulden kommen lassen.

Die GEW ficht das nicht an. Die Gewerkschaft unterstützt sechs Klagen von betroffenen Lehrern vor dem Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein. „Die GEW geht dabei davon aus, dass sich diese Verfahren bis zur endgültigen Erschöpfung des Rechtsweges über alle Instanzen hinweg bis zu zehn Jahre hinziehen werden“, heißt es in einer Erklärung. Notfalls will die GEW also zur Klärung der Frage, ob Beamte streiken dürfen, bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. (nin)

Das Verwaltungsgericht Kassel hatte unlängst geurteilt, dass verbeamteten Lehrern das Streikrecht nicht abgesprochen werden dürfe. 

Kommentar zum Thema.

 

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