Schleswig-Holstein erkennt Rechenschwäche an

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KIEL. Schleswig-Holsteins Bildungsminister Ekkehard Klug (FDP) will die Schulen in seinem Bundesland für das Problem Dyskalkulie sensibilisieren. Für betroffene Schüler kann sich der Bewertungsmaßstab ändern.  

Zwischen zehn und 15 Prozent der Schüler sind Studien zufolge von Dyskalkulie betroffen. Foto: Luis Priboschek
Zwischen zehn und 15 Prozent der Schüler sind Studien zufolge von Dyskalkulie betroffen. Foto: Luis Priboschek

„Lernschwierigkeiten im Rechnen sind überwindbar. Je später allerdings die Förderung einsetzt, desto schwieriger wird es“, sagt Klug und erklärt, sein Ministerium habe zu diesem Thema einen Erlass erarbeitet. „Zentral sind die präventiven Maßnahmen“, betont er. Differenzierter sowie methodisch und didaktisch ausgereifter Unterricht gehörten dazu wie auch die genaue Beobachtung und Analyse der Rechenstrategien und Fehler. „Wichtig ist mir, dass auch Ermutigung und Angstabbau in dem Erlass verankert sind“, sagt der Minister.

Der Erlass sieht zudem vor, dass sich an jeder Grundschule und an jedem Förderzentrum mindestens eine Lehrkraft vertieft für den Bereich Rechenschwäche fortbildet. In Einzelfällen dürfen Grundschulen nach einer entsprechenden Klassenkonferenz-Entscheidung innerhalb des Schuljahres bei Klassenarbeiten auch von den allgemeinen Maßstäben der Leistungsbewertung abweichen. Um den Lernfortschritt zu sichern, ermöglicht der Erlass den Lehrkräften auch in den Klassenstufen 5 und 6, betroffenen Schülern mit besonderen pädagogischen Maßnahmen zu helfen. Ein Weiterbildungsprogramm zum Thema soll die Diagnosekompetenz bei Lehrern stärken.

Klug sagt, es gebe in Schleswig-Holstein zahlreiche Kinder, die Schwierigkeiten mit dem Rechnen hätten. Zwar ergebe die Ursachenforschung der Wissenschaft noch kein einheitliches Bild, die Experten seien sich aber darin einig, dass Förderung im vorschulischen Bereich sowie fundierter Mathematik-Unterricht in der Grundschule Probleme gar nicht erst entstehen ließen. „Da setzt unser Erlass an, den wir auf den Weg gebracht haben“, betont der Bildungsminister. Erstmals werde damit auf die Problematik von Schülern mit Rechenschwäche eingegangen.

Bundeseinheitliche Regelung gefordert

Von Dyskalkulie spricht man laut einer Definition der Abteilung für Psychologie der Universität Bielefeld, wenn anhaltende Schwierigkeiten im Erfassen rechnerischer Sachverhalte, im Umgang mit Zahlen und in der Bewältigung von Rechentechniken vorliegen, die nicht allein durch eine allgemeine Intelligenzminderung oder eine unangemessene Beschulung erklärbar sind. Die Schwierigkeiten beträfen vor allem die grundlegenden Rechenfertigkeiten, also Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division, und weniger die abstrakteren mathematischen Fertigkeiten, die etwa für Algebra, Trigonometrie und Geometrie benötigt werden. Verschiedenen Untersuchungen zufolge seien zwischen zehn und 15 Prozent der Kinder von Dyskalkulie betroffen.

Der Bundeselternrat forderte die Kultusministerkonferenz (KMK) unlängst auf, bundeseinheitlich verbindliche Richtlinien zur Diagnostik, Anerkennung, Förderung und zum Nachteilsausgleich für Legasthenie und Dyskalkulie zu erstellen. In kaum einem Bundesland gebe es angemessene Regelungen auf Nachteilausgleich und begabungsadäquate Beschulung, hieß es.

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