Schülerin bringt Lehrer wegen USB-Stick vor Gericht

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KÖLN. Wegen eines 18 Euro teuren USB-Sticks hat eine Schülerin in Köln ihren Lehrer verklagt. Jetzt haben sich die Parteien geeinigt. Der Lehrer zahlt 30 Euro Schadenswiedergutmachung, dafür wurde das Verfahren eingestellt. Da dem Lehrer damit keine offiziellen Einträge, zum Beispiel ins Führungszeugnis, drohen, wird ihm der Fall voraussichtlich auch beruflich nicht schaden, schreibt der Kölner Stadt-Anzeiger.

Der unscheinbare Stein des Anstosses ist ein simpler USB-Stick. (Foto: urulaia/pixelio)
Der unscheinbare Stein des Anstosses ist ein simpler USB-Stick. (Foto: urulaia/pixelio)

Der Lehrer, der laut Stadt-Anzeiger anonym bleiben will, arbeitet als Springer im Schuldienst. Vor Gericht gebracht hatte ihn die Mutter einer früheren Schülerin. Das Mädchen behauptete, der Pädagoge habe ihr einen USB-Stick, auf dem zwei Referate gespeichert waren, nicht zurückgegeben.

Laut der Kölner Zeitung hat sich der Fall folgendermaßen zugetragen: Eine der Klassenkameradinnen des Mädchens habe dem Lehrer im vorigen Jahr in einer der letzten Kursstunden den Stick aufs Pult gelegt. Dann sei der Raum abgedunkelt worden und man habe einen Film geguckt. Nach den Ferien sei der Lehrer nicht mehr an der Schule gewesen.

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Die Schülerin gab an, sie habe versucht, ihn über das Sekretariat zu erreichen. Vergeblich. Das verärgerte die Mutter so sehr, dass sie die Sache in die Hand nahm. Sie sagte aus, dass sie dem Pädagogen nichts habe unterstellen wollen, sie habe die Sache nur klären wollen. Nachdem sie schließlich weder auf ihre E-Mail, noch auf eine Mailbox-Nachricht, noch auf ein Einschreiben mit Rückschein Antwort bekommen habe, habe sie schließlich Anzeige erstattet.

Der Lehrer, der zum ersten Gerichtstermin nicht erschien, erhielt daraufhin einen Strafbefehl über 700 Euro. Dagegen legte er Einspruch ein. Vor Gericht betonte er dann, dass er sich keiner Schuld bewusst sei. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei einem größeren Projekt, erbitte er USB-Sticks. Er könne sich nicht daran erinnern, in der fraglichen Stunde ein Gerät bekommen zu haben. Er unterrichte eben auch eine sehr große Anzahl an Kindern und Jugendlichen. Sein Anwalt wundert sich über den Fall und sagte laut Kölner Stadt-Anzeiger: „Mein Mandat steht vor einem Rätsel. Warum sollte er USB-Sticks sammeln?“ (Nin)

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Blubber
12 Jahre zuvor

Was würden gelangweilte Menschen tun, wenn es keine Gerichte gäbe?! 🙂