NPD-Jugend darf nicht in Landshuter Gymnasium tagen

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MÜNCHEN. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden,  dass die Stadt Landshut die Mensa eines städtischen Gymnasiums nicht für einen Kongress der NPD-Jugend zur Verfügung stellen muss. Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) reagierte erleichtert.

Das Landgericht Stuttgart hat jetzt eine Grenze festgelegt, wieviel von einem Werk Lehrer frei für ihren Unterricht nutzen können: zehn Prozent. Foto: ilkin / Flickr (CC BY-NC-ND 2.0)
Die bayerische NPD-Jugend hatte in einem Landshuter Gymnsium tagen wollen - der Verwaltungsgerichtshof sagte: Nein. Foto: ilkin / Flickr (CC BY-NC-ND 2.0)

Mit dem Urteil wurde die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg bestätigt, gegen die die NPD in Revision gegangen war. Die Richter der höchsten Instanz stellten nun fest, die NPD könne sich nicht darauf berufen, dass die Schulmensa unlängst für eine Tagung der Grünen Jugend Bayern zur Nutzung überlassen worden war. Dafür habe es zwar eine Genehmigung der Stadtverwaltung gegeben; allerdings habe der für derartige Entscheidungen tatsächlich zuständige Stadtrat danach jede künftige Überlassung an politische Parteien ausgeschlossen – und zwar mit dem Zusatz, dass dies ausdrücklich für jegliche politische Gruppierung, also parteipolitisch neutral erfolge.

Der Verwaltungsgerichtshof machte in seiner Entscheidung aber auch deutlich, dass das auf dem Grundgesetz beruhende Gebot, alle Parteien gleich zu behandeln, in der Regel auch für die Nutzung von Schulräumen außerhalb des Schulbetriebs gelte. Eine Beeinträchtigung schulischer Belange sei durch die beabsichtigte Nutzung am Wochenende nicht erkennbar. Auch liege keine Gefährdung des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrages vor, weil es zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben der Demokratie gehöre, dass extremistische und verfassungsfeindliche Parteien, solange sie nicht verboten seien und nicht gegen Strafgesetze verstießen, die gleichen Zugangs- und Teilhaberechte wie andere Parteien hätten. Gegen die Entscheidung gibt es kein Rechtsmittel.

„Sieg der Demokratie“

Kultusminister Ludwig Spaenle begrüßte das Urteil als einen „Sieg der Demokratie“. Er kommentierte: „Der Versuch der NPD-Jugend, am Hans-Leinberger-Gymnasium eine Versammlung abzuhalten, ist mit der heutigen Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs endgültig gescheitert.“ Er ergänzte: „Die Schule ist und bleibt ein sensibler Ort, an dem junge Menschen Demokratie und Toleranz einüben. Die Schule darf auch an Wochenenden nicht als Stätte missbraucht werden, an der sich Rechtsextremisten zusammenrotten dürfen.“

Spaenle dankte ausdrücklich „der Schulfamilie“ des Hans-Leinberger-Gymnasiums, dem Oberbürgermeister der Stadt Landshut, Hans Rampf, sowie dem Stadtrat, die sich hier beispielhaft gegen das Vorhaben der Rechtsextremisten gestellt hätten.  Mehrere Tausend Schüler, Lehrer und Eltern waren von der Schule in die Innenstadt gezogen, um gegen den geplanten NPD-Kongress zu demonstrieren.

Zum Bericht: „NPD will in Gymnasium tagen – und klagt sich dafür durch alle Instanzen“

 

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