MÜNCHEN. Ein Lehrer, der der Ideologie der Muslimbruderschaft nahesteht, wird nicht Beamter. Das hat das Verwaltungsgericht München jetzt entschieden.
Die mündliche Verhandlung habe gezeigt, dass der Kläger der Ideologie der Muslimbruderschaft und der Islamischen Gemeinde in Deutschland (IGD) nahesteht. Eine nach außen erkennbare Distanzierung von der gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichteten Ideologie dieser Gruppierungen habe das Gericht durch den Kläger nicht erkennen können. Dieser Eindruck werde auch dadurch unterstrichen, dass der Kläger radikale Texte auf seinem Computer gespeichert und radikal gefärbte Texte selbst entworfen habe.
Zwar berief sich der Kläger darauf, sich nur mit den religiösen Grundlagen der Muslimbruderschaft bzw. den mit der Verfassung in Einklang zu bringenden Teilen der Ideologie der IGD zu identifizieren. Dafür fehlte es dem Gericht aber an einer eindeutig nach außen erkennbaren Distanzierung von den der freiheitlich-demokratischen Grundordnung entgegenstehenden ideologischen Elementen der Muslimbruderschaft und der IGD. (nin)