Verband fordert Erstattung von Reisekosten für Lehrer

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ERFURT. Der Thüringer Lehrerverband (tlv) hat von Landeskultusminister Christoph Matschie (SPD) eine sofortige Reisekostenerstattung für Lehrer gefordert. Der Verband will notfalls auch eine Musterklage unterstützen.

Unter Druck: Thüringens Kultusminister Christoph Matschie. Foto: Kultusministerium Thüringen
Unter Druck: Thüringens Kultusminister Christoph Matschie. Foto: Kultusministerium Thüringen

Seit mehreren Jahren würden notwendige Dienstreisen von Lehrern, Erziehern und Sonderpädagogen in vielen Fällen nur genehmigt, wenn ausdrücklich auf eine Reisekostenerstattung verzichtet wird, berichtet der tlv. Schon 2008 habe der Verband in einem Brief an den damaligen Kultusminister auf diesen Missstand hingewiesen. „Dieses Vorgehen ist so nicht weiter hinnehmbar“, heißt es. Der tlv forderte deshalb in einem Schreiben an Matschie die sofortige Einstellung dieser Praxis. Es sei nicht nachvollziehbar, dass zum Beispiel Klassenfahrten oder Weiterbildungsveranstaltungen verpflichtend seien, die nötigen Aufwendungen aber aus eigener Tasche bezahlt werden müssten.

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Die Rechtsprechung dazu in den vergangenen Jahren sei entsprechend ausgefallen. Das Verwaltungsgericht Gera hat den Angaben zufolge jüngst in einem Urteil einem klagenden Lehrer Recht gegeben. Es schloss sich laut tlv damit gleichlautenden Urteilen der Landesarbeitsgerichte Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen sowie des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes an. „Niemand erwartet von einem Minister, einem anderen Ministerialbeamten oder einem Schulaufsichtsbeamten, dass bei notwendigen und angeordneten Dienstreisen die Fahrtkosten und im Falle von Übernachtungen auch diese Kosten zu tragen sind. Fährt ein Lehrer mit seiner Schulklasse auf Gruppenfahrt und übernachtet in einer Jugendherberge, setzt man dies jedoch voraus“, kritisiert der tlv.

Der Verband empfiehlt zukünftig allen Betroffenen, unabhängig von der Verzichtserklärung eine Reisekostenerstattung zu beantragen. Bei der zu erwartenden Ablehnung des Widerspruches bleibt (Ansprechpartner in der Landesgeschäftsstelle: Achim Scharf, Telefon: 0361 / 60 21 323). „Der tlv bedauert insgesamt, dass sich die Beschäftigten ihr gutes Recht erst in jahrelangen Rechtsstreitigkeiten erkämpfen mussten und in der Zwischenzeit auf zum Teil erheblichen Kosten sitzen geblieben sind“, heißt es in dem Brief an Matschie.

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St.
11 Jahre zuvor

Betrifft aktuell meine Frau (Sie ist Lehrerin). In den Ferien (raffiniert eingefädelt) hat das betr. Schulamt neue Anweisungen herausgegeben. Darunter gibt es wieder eine neue Erklärung zum Verzicht auf Reisekosten mit dem Hinweis auf UNWIDERRUFLICH(Für mich ist das fast Nötigung). Nun steht die Abschlussfahrt auf der Kippe.