„Bild“-Zeitung verliert gegen hessisches Kultusministerium

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KASSEL. Das Blatt hatte wissen wollen, welcher Beamte verantwortlich für Fehler im Zentralabitur war: Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Klage der „Bild“-Zeitung gegen das hessische Kultusministerium zurückgewiesen.

Der "Letztverantwortliche" für Aufgaben des Zentralabiturs muss vom Kultusministerium nicht öffentlich gemacht werden. Foto: ilkin / Flickr (CC BY-NC-ND 2.0)
Der "Letztverantwortliche" für Aufgaben des Zentralabiturs muss vom Kultusministerium nicht öffentlich gemacht werden. Foto: ilkin / Flickr (CC BY-NC-ND 2.0)

Es ging dabei um das Abitur 2009, genauer: eine Klausur im Fach Mathematik, die nach den Vorgaben  des Kultusministeriums für Grund- und Leistungskurse geschrieben worden waren. Weil die Aufgaben Fehler enthielten, durften die Schüler die Klausur mit einer neuen Aufgabenstellung wiederholen. Darüber berichtete „Bild“ damals mehrfach. Die Redaktion wollte dann vom Kultusministerium wissen, wer für die Freigabe der Aufgaben „letztverantwortlich“ gewesen sei. Diese Auskunft wurde mit dem Hinweis verweigert,  dass die Abituraufgaben von verschiedenen Kommissionen erarbeitet und geprüft worden seien. Die Bekanntgabe der Identität einzelner Mitglieder der Kommissionen sei aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht statthaft.

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Dieser Auffassung schloss sich der Verwaltungsgerichtshof nun in letzter Instanz an – nachdem das Verwaltungsgericht Wiesbaden im vergangenen Jahr noch anders geurteilt hatte. Nach Darstellung des Kultusministeriums waren die aufgetretenen Mängel offenbar die Folge eines nicht hinreichend strukturierten Zusammenwirkens von Expertenkommissionen und Bediensteten des Ministeriums gewesen. Die öffentliche Bekanntgabe des Namens des „Letztverantwortlichen“ sei deshalb nicht geeignet, den Grund für die Fehler in den Mathematikaufgaben zu ermitteln.

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