Bildungspolitik: Mehr Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern

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DÜSSELDORF. Die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) hat eine Aufhebung des sogenannten Kooperationsverbots zwischen Bund und Ländern auch für die Schulpolitik gefordert. Die SPD werde nicht lockerlassen, das Kooperationsverbot auch für den Schulbereich aufzuheben, sagte die Politikerin der „Rheinischen Post“.

NRW-Ministerpräsidentin Kraft fordert vollständige Aufhebung des Kooperationsverbots; Foto: Uta Wagner / Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
NRW-Ministerpräsidentin Kraft fordert vollständige Aufhebung des Kooperationsverbots; Foto: Uta Wagner / Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Gestern hatte der Koalitionsausschuss der Bundesregierung beschlossen, die Kooperationsmöglichkeiten von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich zu erweitern. Die entsprechende Änderung des Grundgesetzes soll noch in dieser Legislaturperiode realisiert werden, heißt es in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Der zufolge sind die Abstimmungen im Bundesrat und Bundestag für den Herbst geplant. Die Grundgesetzänderung würde zum 1. März 2013 in Kraft treten.

Die Entscheidung der Bundesregierung, das Kooperationsverbot im Grundgesetz für Hochschulen mit überregionaler Bedeutung aufheben zu wollen, sei richtig, so Kraft gegenüber der „Rheinischen Post“. Allerdings reiche das nicht, um in der Bildungsförderung in Deutschland entscheidend nach vorne zu kommen. Laut Kraft müsse der Bund seine Verantwortung für ein leistungsfähiges und nachhaltiges Bildungssystem, das Chancengleichheit für alle Kinder und Jugendlichen auch in der Schule sicherstelle, auch finanziell endlich wahrnehmen. Die Länder alleine könnten diese zentrale Zukunftsherausforderung nicht schultern, so die SPD-Politikerin.

Ähnlich äußerte sich auch die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU). Sie begrüßte die Entscheidung des Koalitionsausschusses, das Kooperationsverbot zu lockern, ebenfalls. Dies sei ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung, an dessen Ende allerdings die Aufhebung des Kooperationsverbotes auf allen Feldern der Bildungspolitik stehen müsse, so Kramp-Karrenbauer laut einer Pressemitteilung der Staatskanzlei. Ihr zufolge soll deshalb nun unvoreingenommen überprüft werden, wo das bestehende Kooperationsverbot einer reibungslosen Zusammenarbeit der Länder untereinander und mit dem Bund im Wege stehe und wo nicht, heißt es weiter.

Grundsätzlich sei sie der Überzeugung, dass sich der Bildungsföderalismus in Deutschland im Kern bewährt habe. Allerdings würde der Föderalismus nur dann dauerhaft akzeptiert, wenn er in der Praxis auch funktioniere. Kram-Karrenbauer: „Wenn aber der Umzug in ein anderes Bundesland oft nur mit Nachteilen für die Schullaufbahn von Kindern verbunden ist, dann braucht sich niemand zu wundern, wenn die Kulturhoheit der Länder immer mehr in Frage gestellt wird. Deshalb ist eine reibungslose, funktionierende Zusammenarbeit sowohl zwischen den Ländern als auch zwischen dem Bund und den Ländern unerlässlich.“ Kooperation erleichtere die Mobilität der Menschen in Deutschland und erhöhe gleichzeitig die Qualität der Bildung, so die saarländische Ministerpräsidentin. (kö)

(6.3.2012)

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