Urteil: Schulpflicht gilt auch für Kinder streng gläubiger Eltern

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STUTTGART. Auch Kinder streng gläubiger Eltern müssen in die Schule gehen und dürfen nicht aus religiösen Gründen daheim unterrichtet werden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart lehnte damit die Klage eines Ehepaars ab, das einer freien Bibelgemeinde angehört, wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil hervorgeht. Es gebe für Eltern kein Wahlrecht, hieß es zur Begründung. Ihnen stehe es schließlich frei, ihre Kinder auf eine anerkannte christliche Schule zu schicken, wenn sie der Meinung seien, dass religiöse Werte und Erziehung in staatlichen Schulen zu kurz kommen. Gegen das Urteil kann bis Ende Mai Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingelegt werden.

Auch Kinder streng gläubiger Etern müssen in die Schule gehen, das entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart (Foto: ilkin Flickr (CC BY-NC-ND 2.0)
Auch Kinder streng gläubiger Etern müssen in die Schule gehen, das entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart (Foto: ilkin Flickr (CC BY-NC-ND 2.0)

Das Regierungspräsidium Stuttgart hatte den Eltern ein Zwangsgeld angedroht, sollten sie ihre drei zwischen 1998 und 2001 geborenen Kinder nicht an einer öffentlichen oder genehmigten privaten Schule anmelden. Die Schulpflicht «verletzte weder die grundrechtlich geschützten Elternrechte noch die Grundrechte der betroffenen Kinder auf Glaubensfreiheit», heißt es in der Urteilsbegründung weiter. Mit dem regelmäßigen Schulbesuch würden Kinder unter anderem zu verantwortlichen Staatsbürgern erzogen und könnten «soziale Kompetenz, Toleranz, Durchsetzungsvermögen und Selbstbehauptung» einüben. Die Mitgliedschaft in Vereinen oder das Spielen mit anderen Kindern allein könne das nicht ausgleichen.

Nach Angaben einer Gerichtssprecherin ermittelte das Regierungspräsidium seit 2004 gegen die Eltern. Diese waren regelmäßig zwischen zwei Wohnorten hin- und hergependelt, um ihre Kinder nicht auf eine Schule schicken zu müssen. Ist das Urteil rechtskräftig, könnten die Kinder künftig notfalls morgens von der Polizei zur Schule gebracht werden. dpa

(24.4.2012)

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