Erneut Urteil gegen Lehrer nach Affäre mit Schülerin aufgehoben

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KARLSRUHE. Der Koblenzer Fall eines Freispruchs für einen Vertretungslehrer, der eine Affäre mit einer 14-jährigen Schülerin hatte, schlägt Wellen: Jetzt muss ein Prozess in Bochum um einen Lehrer, der ebenfalls Sex mit einer 14-jährigen Schülerin hatte, neu aufgerollt werden. Die Justizministerkonferenz will sich heute und morgen mit dem Thema beschäftigen.

Prozess um die Affäre eines Lehrers mit 14-jährigen Schülerin in Herne muss neu aufgerollt werden; Foto: ilkin / Flickr (CC-BY-NC-ND-2.03)
Prozess um die Affäre eines Lehrers mit 14-jährigen Schülerin in Herne muss neu aufgerollt werden; Foto: ilkin / Flickr (CC-BY-NC-ND-2.03)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hob jetzt die Verurteilung des 42-Jährigen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung durch das Bochumer Landgericht auf. Das teilte der BGH in Karlsruhe mit. Umstritten ist, ob die Schülerin in dem Maße Schutzbefohlene ihres Vertretungslehrers war, wie die Richter in Bochum das in ihrem Urteil festgestellt hatten.

Der Angeklagte hatte das unter familiären Problemen leidende Mädchen zunächst getröstet, dann geküsst, und schließlich hatten sie Geschlechtsverkehr. Das Urteil hatte auf sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen in zwölf Fällen gelautet.

Der 42-Jährige hatte die Realschulklasse der 14-Jährigen an einer Schule in Herne im Tatzeitraum zwischen Oktober 2010 und März 2011 nur vertretungsweise unterrichtet. Gleichzeitig bildete er sie als Schulsanitäterin und DRK-Jugendmitglied aus.

Laut BGH legte das Bochumer Landgericht den Umfang, die Dauer und das Ausmaß dieser gemeinsamen Aktivitäten jedoch nicht ausreichend dar, um festzustellen, wie sehr das Mädchen in der Obhut des Mannes stand.

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Das Koblenzer Oberlandesgericht  hatte in einem ähnlichen Fall einen 32-jährigen Lehrer freigesprochen, der wiederholt Sex mit einer 14-jährigen Schülerin hatte. Der Mann sei nicht der Klassen- oder Fachlehrer der Schülerin gewesen, sondern nur als Vertretungslehrer eingesprungen. Der Angeklagte habe auch keinen Einfluss auf die Notengebung gehabt, weshalb kein „Obhutsverhältnis“ bestanden habe, hieß es.

„Unerträgliche Gesetzeslücke“

Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) hat angesichts dieses Falles eine Initiative angekündigt, um Schüler besser vor Übergriffen durch Lehrer zu schützen. Auf der Frühjahrskonferenz der Justizminister aus Bund und Ländern in Wiesbaden will sie einen Vorschlag zur Ergänzung des Strafgesetzbuchs vorlegen.

Aus Merks Sicht besteht eine „unerträgliche“ Gesetzeslücke. Merk: „Es kann nicht sein, dass der Schutz von Schülerinnen und Schülern vor sexuellem Missbrauch davon abhängt, ob der Lehrer Vertretungslehrer ist oder nicht.” FRAUKE KÖNIG, mit Material von dpa

(12.6.2012)

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Der Dissident
11 Jahre zuvor

Im allgemeinen Verständnis sollte Schule ein Ort des Wissens und der Logik sein. Was sagt die Wissenschaft, die moderne Gehirnforschung, zu der Frage, ob eine Person von einer anderen Person schlechter lernen kann, wenn beide ein sexuelles Verhältnis zueinander haben? Warum soll die Lernfähigkeit eines Schülers oder einer Schülerin dadurch verschlechtert werden, dass ein sexuelles Verhältnis zur Lehrerin oder zum Lehrer besteht? Sind die Ergebnisse der modernen Gehirnforschung nicht dergestalt, dass wir besonders gut von Menschen lernen können, die wir mögen, denen wir vertrauen? Ist es nicht so, dass zwischenmenschliche Distanz zwischen Lehrern und Schülern sich negativ statt positiv auf das Lernen auswirkt? Kann körperliche Liebe nicht dazu beitragen, diese Hürden zwischen beiden Parteien zu beseitigen?

Es ist wie immer nicht überraschend, dass der größte politische Aufstand gegen solch korrekte Urteile von den Parteien mit dem großen C im Namen kommt. Diese Parteien gehören verboten, da sie dem fundamentalen Selbstverständnis eines säkularisierten Staates entgegenstehen. Immer wieder ist im öffentlichen Diskurs von der Gefahr des politischen Islams die Rede. Das politische Christentum wird im Allgemeinen nicht mal wahrgenommen. Das wirft ein sehr schlechtes Bild auf die kognitive Fähigkeit dieser Gesellschaft. Politische Christen dürfen dieses Land regieren, gestalten und verwalten und niemand stört sich dran. Stattdessen zeigen alle, fast alle, mahnend auf den Islam. Dabei ist es das politische Christentum, was dieses Land formt; politisch, gesellschaftlich, in jeder Hinsicht. Da muss man eigentlich von einer Theokratie reden.

Was uns zur Eingangsfrage bringt: Was soll an körperlicher Liebe zwischen Lehrern und Schülern schlecht sein, die Kirchenmoral beiseite? Wenn wir davon ausgehen, dass diese Liebe einvernehmlich und ohne Zwang stattfindet, was rechtfertigt ein Verbot? Schaut man sich das Betreiben der Parteien mit dem großen C an, hat man den Eindruck, dass hier nicht nach den Gesetzen der Logik und schon gar nicht wissenschaftlich vorgegangen wird, sondern nach 2000 Jahre alten religiösen Dogmen. Solche Dogmen haben in der Bildung und der Politik nichts zu suchen.

Der Mensch ist geboren um frei zu sein. Die Verfügungsgewalt über seinen Körper ist sein ureigenstes Recht. Einvernehmliche sexuelle Kontakte dürfen daher nie und unter keinen Umständen kriminalisiert werden.

Chris
11 Jahre zuvor

Der Dissident hat recht: Bei beidseitigem, frei zustande gekommenem Einverständnis sollte der Richter die Möglichkeit haben, auch bei jungen Menschen Sex strafrechtlich milde zu behandeln.
Ich kenne ein glückliches Ehepaar, sie ist 34, er ist 49 Jahre alt. Verheiratet sind sie seit sie 17 war. Sex hatten sie glaublich seit sie 13 war, er war damals 28 Jahre alt. Obwohl er nicht ihr Lehrer war (sondern ein Freund eines Verwandten), wäre sein Verhalten vielleicht dennoch strafbar gewesen und seine Karriere (Mediziner) beschädigt worden, zumal sie in einem aus deutscher Sicht vielleicht prüden Bundesstaat (Texas) lebten.
Sie waren jedenfalls klug genug, ihr sexuelles Verhältnis geheim zu halten. Sie erklärte erst vor kurzem einer Freundin, dass sie es darauf angelegt hatte mit ihm intim zu werden, weil sie in ihn verliebt war und ihn an sich binden wollte.
Bei Bekanntwerden dieses Verhältnisses hätten sie in den USA angeblich auf einen verständnisvollen Richter hoffen können, der auch ein mildes Urteil hätte sprechen können, nämlich in Hinblick auf Judikatur aus der Pionierzeit. Dementsprechend dürfen auch heute in manchen Bundesstaaten (mit Zustimmung des Gerichtes) 14-jährige heiraten.
Ich frage mich, wie es den beiden ergangen wäre in Deutschland mit seinen zum Teil weltfremden Gesetzen in einem starren Rechtsystem.
Meist sind Strafen in den US härter als in Deutschland, können aber auch milder ausfallen (siehe oben). Das Case Law System lässt dem Gericht nämlich einen größeren Spielraum als die deutschen Gesetze.