Exzellenzinitiative: Schavan will Ländern dauerhaft Geld für Unis geben

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BERLIN.  Schavan hat den Ländern eine Grundgesetzänderung «light» zur Lockerung des erst 2006 mit der Föderalismusreform eingeführten Kooperationsverbotes vorgeschlagen. Hintergrund ist das Auslaufen der Forschungsförderung 2017 durch die Exzellenzinitiative.

Durch Einfügung von nur zwei Wörtern ins Grundgesetz soll sicher gestellt werden, dass der Bund künftig nicht nur befristete «Vorhaben» der Wissenschaft – wie etwa Exzellenzinitiative und Hochschulpakt – finanzieren kann, sondern auch «Einrichtungen», und dies dauerhaft.

Denn was kommt nach 2017, wenn die Fördergelder auch aus der zweiten Exzellenzinitiative nach fünf Jahren versiegt sind? Wie geht es weiter mit der Förderung der Spitzenforschung in Deutschland? Bund und Länder wollen keine dritte Initiative. Die Jury-Entscheidung war am Freitag noch nicht verkündet, da diskutierte in einem Nebenraum des Bonner Wissenschaftsministeriums Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) bereits mit einzelnen Länder-Kollegen und Funktionären aus der Wissenschaft. Schavan möchte, dass die neuen Preisträger genauso wie die aus der ersten Runde wenigstens auch zehn Jahre gefördert werden – und nicht nur fünf.

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Will nicht nur kurzfristige Projekte fördern: Anette Schavan. Foto: Andreas Schepers / Wikimedia Commons (CC-BY-SA-3.0)
Will nicht nur kurzfristige Projekte fördern: Anette Schavan. Foto: Andreas Schepers / Wikimedia Commons (CC-BY-SA-3.0)

SPD und Grünen und vielen Bildungsexperten geht das nicht weit genug. Sie möchten, dass der Bund auch andere Bildungsbereiche fördern kann, wie etwa Ganztagsschulen oder die Einführung der Behinderten-Inklusion an den Schulen. Doch einigen Landes-Politikern vor allem aus dem Süden der Republik geht das wiederum schon zu weit. Sie wollen dem Bund möglichst gar keine Bildungskompetenzen zugestehen – auch wenn ihnen die Schuldenbremse längst im Nacken sitzt.

Die Chancen für eine Grundgesetzänderung stehen derweil schlecht, denn 2013 ist Wahljahr im Bund. dpa

(17.6.2012)

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