Staatsanwaltschaft ermittelt nach Deckeneinsturz in Koblenzer Schule

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KOBLENZ. Rund vier Wochen nach dem Deckeneinsturz in einer Koblenzer Berufsschule hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen. Dabei gehe es um fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Baugefährdung, sagte der Koblenzer Oberstaatsanwalt Hans-Peter Gandner. Grundlage der Ermittlungen sei ein Gutachten zu den Bauarbeiten in der Schule, die an dem Tag des Unglücks vorgenommen wurden. Details zum Gutachten nannte er nicht.

Bei dem Vorfall am 15. Mai waren Deckenteile in einem Flur und einem Treppenhaus der Schule herabgestürzt und hatten fünf Schülerinnen verletzt. Nach früheren Angaben der Stadt Koblenz führten Elektroarbeiten zu dem Einsturz. Ein Sachverständiger stellte demnach fest, dass eine «nicht fachgerechte» Öffnung der Brandschutzdecke für eine Überbelastung von Profilverbindungen gesorgt hatte. Daraufhin sei es zu einer Art Reißverschlusseffekt bei der Öffnung der Decke gekommen. dpa

(12.6.2012)

Zum Bericht: In zwei Schulen fiel die Decke herunter – Lehrerin und Schülerinnen verletzt

 

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