Freispruch nach Affäre mit Schülerin – Ermittlungen wieder aufgenommen

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KOBLENZ. Der Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt und die Justizministerkonferenz alarmiert: Ein Lehrer hat Sex mit einer Schülerin, wird später aber freigesprochen.  Nun ermittelt wieder die Staatsanwaltschaft. Der Beamte selbst will inzwischen aus dem Dienst entlassen werden.

Hat ein Vertretungslehrer keine “Obhutspflicht” gegenüber einer Schülerin? Eine entscheidende Frage in mittlerweile zwei Fällen. Foto: Carlo Schrodt / pixelio.de
Hat ein Vertretungslehrer keine “Obhutspflicht” gegenüber einer Schülerin? Eine entscheidende Frage in mittlerweile zwei Fällen. Foto: Carlo Schrodt / pixelio.de

Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt wieder gegen einen Lehrer aus dem Kreis Neuwied, der mehrfach Sex mit einer Schülerin hatte. Dabei geht es um die ältere Schwester des Mädchens, die er bedrängt haben soll, wenn auch weniger massiv. Dieses Verfahren gegen den inzwischen 37-jährigen Lehrer war zwischenzeitlich eingestellt worden, wurde nun aber auf Bitte der Koblenzer Generalstaatsanwaltschaft wieder aufgenommen. Die Familie der jungen Frau hatte Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft eingelegt.

Der suspendierte Hauptschullehrer war an einer Schule im Kreis Neuwied ein sexuelles Verhältnis mit einer damals 14-jährigen Schülerin eingegangen. Hierfür war er vom Landgericht Koblenz zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 22 Fällen verurteilt worden. Dann war das Urteil vom Oberlandesgericht Koblenz aufgehoben und der Mann freigesprochen worden.

Der Mann sei nicht der Klassen- oder Fachlehrer der Schülerin gewesen, sondern nur als Vertretungslehrer eingesprungen, so hieß es zur Begründung des Freispruchs. Der Angeklagte habe auch keinen Einfluss auf die Notengebung gehabt, weshalb kein „Obhutsverhältnis“ bestanden habe. Der einschlägige Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB) stellt entscheidend darauf ab, ob der Schüler dem Lehrer “zur Erziehung … anvertraut ist”. Daran können Zweifel bestehen, wenn ein Lehrer Schüler nur aushilfsweise betreut.

„Unerträgliche Gesetzeslücke“

Aus Sicht der bayerischen Justizministerin Beate Merk (CSU) ist dies eine „unerträgliche“ Lücke im Paragraf 174, die geschlossen werden müsse. Merk: „Es kann nicht sein, dass der Schutz von Schülerinnen und Schülern vor sexuellem Missbrauch davon abhängt, ob der Lehrer Vertretungslehrer ist oder nicht.” Die Justizministerkonferenz will nun Änderungen im Strafrecht prüfen. Zunächst solle allerdings in den Ländern erfragt werden, ob und welcher Änderungsbedarf besteht, hieß es auf der jüngsten Sitzung im Juni.

Mittlerweile wurde ein zweiter, vergleichbarer Fall bekannt. Der Bundesgerichtshof hob die Verurteilung eines 42-jährigen Lehrers zu zwei Jahren Haft auf Bewährung durch das Bochumer Landgericht auf. Der Angeklagte hatte mit dem unter familiären Problemen leidenden Mädchen eine Affäre begonnen. Umstritten ist, ob die Schülerin in dem Maße Schutzbefohlene des Mannes war, wie die Richter in Bochum das in ihrem Urteil festgestellt hatten. Der Lehrer hatte die Realschulklasse der 14-Jährigen an einer Schule in Herne im Tatzeitraum nur vertretungsweise unterrichtet. Gleichzeitig bildete er sie als Schulsanitäterin und DRK-Jugendmitglied aus.

Im Neuwieder Fall liegen neben den nun wieder aufgenommenen Ermittlungen im Falle der Schwester nach Angaben der Anklagebehörde zudem Anzeigen weiterer ehemaliger Schülerinnen oder Schüler vor. Derzeit werde deren «strafrechtliche Relevanz» geprüft, sagte der zuständige Oberstaatsanwalt. Erst dann könne entschieden werden, ob und weswegen ermittelt werde.

Erledigt hat sich eine Klage der Schulaufsicht auf Entlassung des verbeamteten Lehrers aus dem Dienst beim Verwaltungsgericht Trier. Der Lehrer stellte mittlerweile selbst einen Antrag auf Entlassung bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD). Diesem werde entsprochen, sagte eine ADD-Sprecherin. Der Mann werde zum 1. August seinen Beamtenstatus verlieren. Bibo / Mit Material von dpa
(18.7.2012)

 

 

 

 

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