Nordrhein-Westfalen beschließt Eckpunkte zur schulischen Inklusion

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DÜSSELDORF. Behinderte Kinder haben ein Recht auf einen Platz in einer Regelschule und ein gemeinsames Lernen mit nicht behinderten Kids. Das ergibt sich aus einer UN-Konvention. Die Umsetzung ist eine Riesen-Aufgabe. NRW macht nun einen deutlichen Schritt nach vorn.

Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland zum gemeinsamen Unterricht. Foto: Honza Soukup / Flickr (CC BY 2.0)
Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland zum gemeinsamen Unterricht. Foto: Honza Soukup / Flickr (CC BY 2.0)

Die Weichen für eine bessere Beteiligung behinderter Kinder am allgemeinen Schulunterricht in NRW sind gestellt: Der Landtag beschloss am Mittwoch ein rot-grünes Eckpunktepapier, das Schülern mit besonderem Förderbedarf schrittweise ab dem Schuljahr 2013/14 einen Rechtsanspruch auf gemeinsamen Unterricht mit nicht behinderten Kindern einräumt. Der Anspruch auf inklusiven Unterricht soll jahrgangsweise aufgebaut werden und zunächst mit den Klassen 1 und 5 beginnen. Die Landesregierung wird aufgefordert, „zeitnah“ ein Gesetz vorzulegen, das sich an diesen Eckpunkten orientiert.

Alle Fraktionen sprachen sich dafür aus, dass behinderte möglichst mit nicht behinderten Kindern zusammen lernen sollen. Den Eckpunkten stimmten aber nur SPD, Grüne und die Mehrheit der Piraten zu. Die CDU kritisierte eine „Inklusion light“. Es handele sich um eine „leere Absichtserklärung“, meinte CDU-Bildungsexperte Klaus Kaiser. Auch die FDP nannte die Pläne unzureichend. Es sei „Stückwerk“ vorgelegt worden, aber kein umfassender Inklusionsplan. Eltern, Schülern, Lehrern und Schulträgern helfe das nicht konkret weiter, kritisierte die bildungspolitische Sprecherin Yvonne Gebauer.

Alle Bundesländer sind mit der UN-Behindertenrechtskonvention zur Inklusion verpflichtet – eine große Herausforderung. Derzeit werden in NRW fast 99 500 behinderte Kinder und Jugendliche in den 683 Förderschulen des Landes unterrichtet. Rund 20 Prozent der behinderten Schüler lernen Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) zufolge aktuell schon in Regelschulen. Die Ausgangslage sei aber sehr unterschiedlich, betonte die Ministerin. Es gebe Inklusionsquoten von zehn Prozent, aber auch 40 Prozent an den Schulen. Man könne nicht einfach „per Knopfdruck“ überall einheitlich und gleichzeitig starten.

Die verabschiedeten Eckpunkte sehen auch eine Fortbildung der Lehrer vor. Außerdem müsse noch viel Vertrauen bei Eltern nicht behinderter Kinder gewonnen werden. Die entsprechende Gesetznovelle muss bis zum späten Herbst verabschiedet werden, damit der Rechtsanspruch ab 2013 starten kann. dpa

(04.07.2012)

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