Richter müssen über bayrisches Volksbegehren gegen Studiengebühren entscheiden

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MÜNCHEN. Die bayrischen Freien Wähler wollen per Volksbegehren über die Studiengebühren abstimmen. Das Innenministerium hält das für unvereinbar mit der bayerischen Verfassung. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat deswegen die Sache nun dem Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

Nach Artikel 73 der bayerischen Verfassung darf es keine Volksbegehren geben, die den Staatshaushalt betreffen. Eine Abschaffung der Studiengebühren würde nach Einschätzung des Innenministeriums aber das parlamentarische Budgetrecht beeinträchtigen.

Seit 2007 haben die Universitäten mit den Studiengebühren laut Ministerium 801 Millionen Euro eingenommen. Davon seien 657,8 Millionen Euro – rund 82 Prozent – im Staatshaushalt vereinnahmt worden. Ausgegeben wurde das Geld demnach im Wesentlichen für die Beschäftigung von Hochschullehrern. Der Verfassungsgerichtshof muss nun innerhalb von drei Monaten entscheiden, ob er das Volksbegehren zulässt oder nicht. Bayern ist neben Niedersachsen das einzige Bundesland, das an den Studiengebühren festhält. Mehrere Bundesländer haben die Studiengebühren bereits wieder gestrichen, Hamburg will die Gebühren zum nächsten Wintersemester abschaffen.

Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch (FDP) ist ein Verfechter der Gebühren, will aber kein Öl ins Feuer gießen: «Die Prüfung und das Urteil durch das Bayerische Verfassungsgericht gilt es nun abzuwarten.» Gerichte reagieren in der Regel verärgert, wenn Politiker vor einem Urteil mit öffentlichen Erwartungen Druck ausüben. Die CSU-Studentenorganisation RCDS ist ebenfalls gegen die Abschaffung der Studiengebühren. Für die Planung der Hochschulen sei es sehr problematisch, wenn politische Unsicherheit über die Zukunft der Studienbeiträge herrsche, sagte die bayerische RCDS-Vorsitzende Carmen Langhanke. Besonders kritisch sei es bei der Personalplanung, wenn die Hochschulen den Dozenten keine Planungssicherheit bieten könnten.

29 000 Unterschriften sind schon gesammelt

Notwendig zum Start eines bayernweiten Volksbegehrens sind 25 000 Unterschriften. Diese Hürde hatten die Freien Wähler im Juni problemlos genommen – von den eingereichten 29 000 Unterschriften erkannte das Innenministerium mehr als 27 000 als gültig an. Nun setzen die Freien Wähler auf die Richter. «Ich gehe davon aus, dass das Gericht das sehr sorgfältig abwägen und prüfen wird», sagte FW-Generalsekretär Michael Piazolo, der Organisator der Initiative. Man dürfe die Argumente des Innenministeriums nicht beiseite schieben «aber wir haben gute Argumente». Denn das Geld komme nicht dem Staatshaushalt zugute, sondern gehe an die Hochschulen. «Der Artikel 73 wird vom Innenministerium sehr weit ausgelegt, sollte aber nach unserer Auffassung sehr zurückhaltend ausgelegt werden.» Die große Zahl der Unterschriften zeige, wie groß der Unmut über die Gebühren sei.

Sollte der Verfassungsgerichtshof das Volksbegehren zulassen, müssten sich in der zweiten Stufe innerhalb von zwei Wochen zehn Prozent der bayerischen Bürger in Unterschriftenlisten eintragen. Falls ein Volksbegehren auch diese Hürde nimmt, hat die Landtagsmehrheit die Wahl: Sie kann das Volksbegehren direkt umsetzen oder ablehnen. Im Falle einer Ablehnung kommt es dann innerhalb von drei Monaten zum Volksentscheid: Dann wären wie bei einer Landtagswahl alle Bürger zur Abstimmung aufgerufen.

Das Innenministerium betonte in seiner Stellungnahme, dass die Gebühren der Verbesserung der Studienbedingungen dienen. Ohne Studienbeiträge würde eine «nicht unwesentliche Grundlage zur Finanzierung der staatlichen Hochschulen entfallen», warnte das Ministerium. Unter den Studenten hatten die Aufrufe zum Protest gegen die Gebühren im vergangenen Jahr keinen großen Widerhall mehr gefunden. Auch die Studentenzahlen in Bayern sind ungeachtet der Gebühren weiter gestiegen. dpa

(24.7.2012)

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