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news4teachers.de, 25.05.2013
   

Übers Ziel hinaus

Ein Kommentar von NINA BRAUN.

Gut, dass es die Rechnungshöfe gibt. Sie sind selbständige, nur dem Gesetz unterworfene Behörden. Sie stehen damit auf derselben Stufe wie eine Regierung. Ein Rechnungshof ist von dieser unabhängig und unterliegt keinerlei Weisungen. Er soll prüfen, ob öffentliche Ausgaben begründet und die Haushaltsrechnungen ordnungsgemäß aufgestellt sind und ob wirtschaftlich und sparsam verfahren wird. Er ist also ein Kontrollorgan. Ein Rechnungshof soll allerdings nicht Politik machen – dafür gibt es schließlich die durch Wahlen legitimierten Institutionen Parlament und Regierung.

Die Bildungsjournalistin Nina Braun. Foto: www.bildungsjournalisten.de

Die Bildungsjournalistin Nina Braun. Foto: www.bildungsjournalisten.de

Der Landesrechnungshof Hessen hat es im Mai vorgemacht. Jetzt folgt der Rechnungshof Baden-Württemberg seinem Vorstoß, Schulschließungen und die Streichung von Lehrerstellen zu fordern. Damit gehen die Behörden zu weit. Kein Zweifel, angesichts einer überbordenden Staatsverschuldung muss ein Rechnungshof zur Sparsamkeit mahnen und darf dabei auch den größten Ausgabenposten eines Bundeslandes – das Personal – in Erinnerung bringen. Er sollte sich jedoch nicht anmaßen, sich in Politikbereiche einzumischen, von denen er keine Ahnung hat. Auf dem Dresdner Bildungsgipfel 2008 hatten sich die Regierungschefs von Bund und Ländern darauf verständigt, die Ausgaben für Forschung und Bildung in Deutschland gemeinsam bis 2015 auf zehn Prozent des Brutto-Inlandsproduktes zu steigern. Aus gutem Grund, denn Bildung ist das Fundament für die Zukunft Deutschlands. Liebe Landesrechnungshöfe: Mit der Streichung von Lehrerstellen und Schließung von Schulen ist das Gipfelziel nicht zu erreichen.

Nebenbei: Wie sieht es eigentlich mit der Stellenbesetzung bei den Rechnungshöfen aus – ließe sich da nicht vielleicht auch mal sparen?

Zum Bericht “Rechnungshof Baden-Württemberg will 14 000 Lehrerstellen sparen”

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