TRIER. Das Disziplinarverfahren gegen einen Lehrer, der Sex mit einer minderjährigen Schülerin hatte, ist eingestellt worden. Als Grund gab das Verwaltungsgericht Trier an, der Pädagoge sei auf eigenen Wunsch Ende Juli aus dem Beamtenverhältnis entlassen worden. Nach der einschlägigen Vorschrift des Landesrechts sei das gerichtliche Disziplinarverfahren daraufhin einzustellen, erklärte das Gericht die Entscheidung.
Der Hauptschullehrer war Anfang 2007 an einer Schule im Kreis Neuwied ein sexuelles Verhältnis mit einer damals 14-jährigen Schülerin eingegangen. Hierfür war er vom Landgericht Koblenz Mitte 2011 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 22 Fällen verurteilt worden. Im Dezember wurde das Urteil vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz aufgehoben und der Mann freigesprochen. dpa
(7.8.2012)
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warum werden Beamte / Lehrer / Angestellte im öffentl. Dienst anders beurteilt als die Menschen die für das Einkommen der o.g. arbeiten müssen… . Wir brauchen diese
Menschen und jeder der ehrlich ist in seiner “ Sehrgut bezahlten Position sollte “ Ehrlich sein“…usw.
Manfred Kolz
@ m. kolz
Ich verstehe nicht, was Sie damit sagen wollen. Worauf wollen Sie hinaus?
m. kolz „… Menschen die für das Einkommen der o.g. arbeiten müssen“ (ZITAT) Die oben Genannten (Lehrer z.B.) versetzen „die anderen“ in die Lage, dass sie für ihr Einkommen arbeiten können (womit Sie ja sicher auf die Steuern anspielen), aber am meisten doch wohl für sich selbst. Andere oben Genannte sorgen dafür (Polizeibeamte z.B.), dass „die anderen“ möglichst in Ruhe leben können und bei uns nicht das Faustrecht gilt. Wollen „die anderen“ nicht ausgebildet werden und wollen sie nicht, dass Recht und Ordnung herrschen usw.?