BERLIN. An Berlins Schulen ist das Rauchen auch weiter ausnahmslos verboten.
Das Oberverwaltungsgericht wies in zweiter Instanz die Klage eines Grundschullehrers ab, der die Einrichtung eines Raucherzimmers im Schulgebäude verlangt hatte. Rauchende Lehrer seien schlechte Vorbilder für ihre Schüler, urteilten die Richter. Das Berliner Schulgesetz verbiete das Rauchen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände insofern zurecht ohne jede Ausnahme. Das Verbot schütze nicht nur vor schädlichem Passivrauchen, sondern diene vor allem der Suchtprävention. Der klagende Lehrer muss das Schulgelände auch in Zukunft verlassen, wenn er rauchen will. dpa
(10.8.2012)
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