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news4teachers.de, 23.05.2013
   

Klage gegen schlechte Abinote abgewiesen

KOBLENZ. Ein Abiturient ist vor dem Verwaltungsgericht Koblenz mit einer Klage gegen eine schlechte Klausurnote gescheitert.

Der ehemalige Schüler wollte eine bessere Bewertung für die schriftliche Prüfung im Fach Gemeinschaftskunde – und damit auch einen besseren Abi-Schnitt insgesamt. Die Richter winkten jedoch ab. Der Spielraum der Korrektoren zur Beurteilung sei aus rechtlicher Sicht nicht überschritten worden, teilte das Gericht am Dienstag mit. (Az: 7 K 90/12.KO)

Das Gericht gab im Fall der Abibewertung dem Lehrer recht. (Foto: dierk schaefer / flickr CC BY 2.0)

Das Gericht gab im Fall der Abibewertung dem Lehrer recht. (Foto: dierk schaefer / flickr CC BY 2.0)

Der junge Mann hatte bis 2011 das Gymnasium in Höhr-Grenzhausen besucht. Seine Abi-Klausur im Leistungskurs Gemeinschaftskunde mit  Schwerpunkt Sozialkunde war mit lediglich fünf Punkten bewertet worden, was einem «ausreichend» entspricht. Die Korrektoren hatten etwa Tendenzen zur Pauschalierung und mangelndes Textverständnis festgestellt.

Gegenstand der Klausur war unter anderem die Abschaffung der Wehrpflicht in Deutschland. Dazu hatten die Prüflinge eine Karikatur von Horst Haitzinger, einen Zeitungskommentar sowie Fragen dazu erhalten. Der Abiturient fand, dass seine Arbeit mindestens neun Punkte (befriedigend, 3+) verdient gehabt hätte. Dadurch hätte sich sein Abi-Notendurchschnitt von 2,1 auf 2,0 verbessert. Doch auch die Richter meinten, dass der Schüler das Thema teils nicht richtig erfasst hatte. dpa

(7.8.2012)

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