NRW: Antragsfrist für Zuschuss zum Schulessen läuft aus

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DÜSSELDORF. Einkommensschwache Familien, die einen Zuschuss für das Essen ihrer Kinder in Schule oder Kita benötigen, müssen das Geld bis zum 15. September beantragen.

Darauf hat Nordrhein-Westfalens Sozialminister Guntram Schneider (SPD) in Düsseldorf hingewiesen. Die Familien müssten sich mit den zuständigen kommunalen Stellen in Verbindung setzen, um eine Unterstützung aus dem Härtefallfonds des Landes zu erhalten. Zuständig seien in der Regel die Jobcenter, aber auch die Sozialämter könnten Auskunft geben. Die Leistungen betrügen je nach Einzelfall etwa zwei bis drei Euro pro Kind und Tag.

Die Landesregierung hatte beschlossen, den ursprünglich bis Juli 2012 befristeten Härtefallfonds um ein weiteres Jahr zu verlängern. Dafür stehen für das neue Schuljahr zwei Millionen Euro zur Verfügung. Schneider rief Schulen und Kindertageseinrichtungen auf, Familien in schwierigen finanziellen Verhältnissen gezielt auf die Verlängerung des Härtefallfonds «Alle Kinder essen mit» hinzuweisen.

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Unterstützt werden Kinder und Jugendliche, die trotz sozialer Notlage keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes erhalten. Dies sind beispielsweise Familien, die Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, Familien in einem Privatinsolvenzverfahren oder alleinerziehende Mütter, die wegen geringfügiger Überschreitung von Einkommensgrenzen keinen Anspruch auf Leistungen haben. dpa

(24.8.2012)

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