Salafist war unerkannt Lehrer an einer Duisburger Berufsschule

0

DUISBURG. Ein mutmaßlicher Salafist ohne Vorstrafen hat an einer Duisburger Berufsschule unterrichtet. Der Fall sorgt für Aufregung im Düsseldorfer Landtag.  

Ein mutmaßlicher Salafist, der dem NRW-Verfassungsschutz seit Jahren bekannt war, hat an einer Berufsschule in Duisburg monatelang unterrichtet. Das Schul- und das Innenministerium bestätigten einen entsprechenden Bericht der «Rheinischen Post». Erst durch einen Hinweis von außen seien die Behörden auf die Gesinnung des Mannes aufmerksam geworden. Ihm wurde daraufhin fristlos gekündigt, wogegen der Mann beim Arbeitsgericht klagt.

Dem Mann werden auch Kontakte zum Terror-Netzwerk Al Kaida und anderen Islamisten nachgesagt. Er sei schon seit 2001 im Visier der Sicherheitsbehörden, teilte der NRW-Verfassungsschutzchef Burkhard Freier mit. Ein Strafverfahren des Generalbundesanwaltes sei aber 2004 eingestellt worden. Derzeit gebe es kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den Mann. Der entlassene Lehrer gelte als «Protagonist der salafistischen Szene» und gehöre zu den Gründungsmitgliedern des «Islamischen Zentrums Münster», so Freier.

Die schwarz-gelbe Opposition in NRW forderte Aufklärung. Die Parlamentarische Kontrollkommission müsse klären, warum der Verfassungsschutz das Schulministerium nicht informiert haben, sagte der FDP-Abgeordnete Robert Orth. Der CDU-Vize-Fraktionschef Peter Biesenbach wollte wissen, wieso erst ein Hinweis aus der Bevölkerung zur fristlosen Kündigung geführt habe.

Der Sprecher des NRW-Innenministeriums Ludger Harmeier und die Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Behörde erinnerten daran, dass es seit vielen Jahren keine Regelanfrage beim Verfassungsschutz vor der Einstellung von Lehrern mehr gibt. Da es im polizeilichen Führungszeugnis keine Einträge gegeben habe und der Mann eine Verpflichtungserklärung auf die Werte des Grundgesetzes anstandslos unterschrieben habe, sei seine Gesinnung nicht erkannt worden.

«Diese Unterschrift unter das Grundgesetz war aber gelogen. Er steht nachweislich nicht auf dem Boden des Grundgesetzes», sagte Harmeier. Der Verfassungsschutz dürfe aber nicht von sich aus Namen von Verdächtigen ohne Anlass einfach weitergeben. Dafür fehle die Rechtsgrundlage. Als die Bezirksregierung angefragt habe, seien die Informationen geliefert worden, die zur Entlassung des Mannes geführt hätten. Salafisten seien «ideologische Brandstifter. Sie seien nicht geeignet, Schülerinnen und Schüler zu unterrichten», betonte NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD). dpa

(7.9.2012)

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments