Streit um Beschneidung von Jungen hält an

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BERLIN. Der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e.V. (DKSB) appelliert an Mütter und Väter, zu prüfen, ob die Beschneidung, in die Säuglinge und junge Kinder nicht einwilligen können, verzichtbar ist.

Gläubige Eltern sollten prüfen, welche anderen Formen der Aufnahme in die religiöse Gemeinschaft denkbar seien und erst dann eine Beschneidung auf den Weg zu bringen, wenn das Kind Willens und in der Lage ist, darüber zu bestimmen. Der DKSB spricht sich dagegen aus, Eltern, die eine andere Entscheidung treffen, mit straf- oder familienrechtlichen Schritten zu drohen. Trotz der kritischen Haltung gegenüber medizinisch nicht indizierter Beschneidung von Jungen spricht sich der Verband für die vom Ethikrat formulierten Mindestanforderungen aus: die Anerkennung des entwicklungsabhängigen Vetorechtes des betroffenen Jungen, – eine qualifizierte Schmerzbehandlung, – die fachgerechte Durchführung des Eingriffs und – die umfassende Aufklärung und Einwilligung der Sorgeberechtigten.

Ein Kölner Gericht hatte vor einigen Wochen die Beschneidung eines Jungen als Körperverletzung verurteilt. Muslimische und jüdische Verbände waren darüber empört. Seitdem schwelt der Streit zwischen Gegnern und Befürwortern der Beschneidung. Die Bundesregierung hat eine rechtliche Klärung angekündigt. nin

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(19.9.2012)

Zum Artikel  Urteil: Religiöse Beschneidung ist Körperverletzung

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