Urteil: Ehemals missbrauchte Schüler scheitern vor Gericht

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KÖLN. Ehemalige Schüler des Aloisiuskolleg Bonn sind mit ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln gescheitert. Sie wollten erreichen, dass die Schulaufsicht die Schule schließt, weil sie den Schulträger für unzuverlässig halten.

Ehemalige Schüler halten den Schulträger des Aloisuskollegs für unzuverlässig.  (Foto: Thorben Wengert/pixelio.de)
Ehemalige Schüler halten den Schulträger des Aloisuskollegs für unzuverlässig. (Foto: Thorben Wengert/pixelio.de)

In dem Fall hatten mehrerer ehemalige Schüler des Aloisiuskollegs in Bonn bei der Bezirksregierung Köln beantragt, dem Schulträger des Aloisiuskollegs die Genehmigung zu entziehen. Die ehemaligen Schüler waren während ihrer Schulzeit Opfer von Sexualstraftaten an der Schule geworden. Der Schulträger sei trotz eines Wechsels in der Geschäftsführung schulrechtlich unzuverlässig. Die Bezirksregierung lehnte den Antrag im Januar 2012 ab, da die Genehmigungsvoraussetzungen nach heutigem Stand gegeben seien; zudem sei fraglich, ob die Kläger als ehemalige Schüler in einem schulrechtlichen Genehmigungsverfahren eigene Rechte geltend machen könnten.

Ihre Klage, mit der die Kläger im Februar 2012 ihr Anliegen weiterverfolgten, blieben sie jetzt beim Verwaltungsgericht Köln ohne Erfolg (Aktenzeichen 10 K 1582/12). Mit der Klage sollte die Bezirksregierung dazu verpflichtet werden, dem Schulträger des Aloisiuskollegs, der Aloisiuskolleg gGmbH, die Genehmigung zum Betrieb der privaten Ersatzschule zu entziehen. Begründung: Die schulrechtliche Genehmigung betreffe allein das Rechtsverhältnis zwischen der Bezirksregierung als staatliche Schulaufsicht und der Aloisiuskolleg gGmbH als Schulträger. Aus diesem Rechtsverhältnis könnten ehemalige Schüler gegenüber der Schulaufsichtsbehörde insoweit keine eigenen Rechtsansprüche herleiten. Die Kläger seien daher nicht klagebefugt, entschied das Gericht. Es sei bundesweit das erste Verfahren zwischen Missbrauchsopfern und der Schulaufsicht gewesen, schreibt „die Welt“. nin

(29.9.2012)

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