Baden-Württemberg: Privatschulen müssen nicht staatlich anerkannt werden

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STUTTGART. Das Verwaltungsgericht hat entschieden: Die drei privaten beruflichen Schulen, die auf Anerkennung geklagt hatten, dürfen auch weiterhin keine Zeugnisse ausstellen.

Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat eine Klage der beiden Träger auf eine staatliche Anerkennung der Schulen in Stuttgart, Aalen und Böblingen abgewiesen. Sie hätten keinen Anspruch auf die Anerkennung durch das Land, weil weniger als die geforderten zwei Drittel ihrer Lehrer die Voraussetzungen für das entsprechende Lehramt an öffentlichen Schulen besitzen, entschied die Kammer nach Angaben einer Gerichtssprecherin. Diese Zwei-Drittel-Vorgabe verstoße nicht gegen die verfassungsrechtlich garantierte Privatschulfreiheit. (Az.: 12 K 713/12, 793/12 und 2217/12)

Privatschulen dürfen selbst Prüfungen abnehmen, wenn sie staatlich anerkannt sind. Andernfalls müssen die Schüler für Prüfungen an andere Schulen gehen. Der Prozess hat grundsätzliche Bedeutung, weil die Kläger in Zweifel zogen, dass die Zwei-Drittel-Quote verfassungskonform ist. Sie sehen einen Verstoß gegen die Privatschulfreiheit. Ihre Lehrer würden durch einen Fachberater pädagogisch und fachlich geprüft, der auch an öffentlichen Schulen prüfe, sagten sie.

Regierungspräsidium: Vorgabe dient der Qualität

Das Regierungspräsidium Stuttgart als Vertreter des Landes hatte dagegen betont, wer im Auftrag des Staates prüfen wolle, brauche gleich gut ausgebildete Lehrer. Die Vorgabe diene der Qualität. Die Kläger kündigten bereits in der Verhandlung an, im Fall einer Niederlage Berufung einzulegen.

Kultusstaatssekretär Frank Mentrup kündigte unterdessen an, das Land plane ein Konzept zur Qualifizierung von Lehrkräften an Privatschulen. «Unser Ziel ist es, die betroffenen privaten beruflichen Schulen künftig bei der Qualifizierung pädagogisch und fachlich gut ausgebildeter Lehrkräfte zu unterstützen, damit eine Anerkennung möglich gemacht werden kann.»

Zum Artikel: Baden-Württemberg: Rechtsstreit um Anerkennung von Privatschulen

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