Bundesregierung will Beschneidung weiter erlauben

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BERLIN. Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, nachdem Eltern  ihren Sohn beschneiden lassen dürfen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen wird. Hierzu gehöre vor allem eine angemessene und wirkungsvolle Schmerzbehandlung.

Vor der Beschneidung sollen die Eltern umfassend aufgeklärt werden. Außerdem müssen die Eltern den Willen des Kindes berücksichtigen. Die Beschneidung darf nicht stattfinden, wenn dadurch das Wohl des Kindes gefährdet würde. So könnten beispielsweise gesundheitliche Risiken gegen den Eingriff sprechen, teilt die Bundesregierung mit.

Religiöse Motive der Eltern für eine Beschneidung ihrer Jungen sollen nicht erforscht werden. Eine Person, die von einer Religionsgemeinschaft dafür vorgesehen ist – wie etwa ein jüdischer Beschneider – darf in den ersten sechs Monaten nach der Geburt eine Beschneidung vornehmen. Voraussetzung dafür: Er muss entsprechend ausgebildet und wie ein Arzt befähigt sein.

Hintergrund des Entwurf ist ein Urteil des Landgericht Köln von Mai 2012, in dem die Auffassung vertreten wurde, bei einer Beschneidung handele es sich trotz Einwilligung der Eltern um eine rechtswidrige Körperverletzung. Das Urteil hatte viele jüdische und muslimische Eltern verunsichert. Der Gesetzentwurf regele nun die Ausübung uralter religiöser Bräuche in Deutschland und beseitige die bestehende Rechtsunsicherheit, begründet die Bundesregierung ihre Auffassung. nin

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(11.10.2012)

Zum Artikel Urteil: Religiöse Beschneidung ist Körperverletzung

Zum Artikel Streit um Beschneidung von Jungen hält an

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