Zahlt der Bund bald für Inklusion und Ganztag?

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BERLIN. Das Kooperationsverbot kippelt: Der Bund soll sich stärker an der Finanzierung von Wissenschaft und Bildung beteiligen. Bundesbildungsministerium und Länder suchen nach Perspektiven.

Ob der Bund die Inklusion oder den Ganztag an Schulen auch ohne Grundgesetzänderung mitfinanzieren darf, wird jetzt geprüft. Foto: Times / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)
Ob der Bund die Inklusion oder den Ganztag an Schulen auch ohne Grundgesetzänderung mitfinanzieren darf, wird jetzt geprüft. Foto: Times / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

In den Streit über eine Grundgesetzänderung und ein Engagement des Bundes im Bildungsbereich kommt Bewegung. Die Wissenschafts- und Kultusminister von Bund und Ländern vereinbarten bei einem Treffen, Schritte hin zu einem stärkeren Engagement des Bundes bei den Schulen zu prüfen. Dies hatten SPD und Grüne verlangt.

Laut Gesetzentwurf von Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) soll der Bund künftig Projekte der Wissenschaft von überregionaler Bedeutung dauerhaft fördern können, während dies bisher nur befristet geht. Der Entwurf befindet sich im parlamentarischen Verfahren. SPD und Grünen geht dies nicht weit genug. Sie wollen auch eine finanzielle Beteiligung des Bundes unter anderem beim Ausbau der Ganztagsschulen ermöglichen.

„Konstruktives Gespräch geführt“

Schavan sagte: «Bund und Länder haben ein konstruktives Gespräch geführt.» Vereinbart worden sei, zu prüfen, ob der Bund sich auch am gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht-behinderten Kindern – also der Inklusion –  beteiligen kann, sagte ein Sprecher des Bundesbildungsministeriums. Der Bund wolle auch ein Engagement bei Ganztagsschulen prüfen.

Die Sprecherin der SPD-geführten Länder, die rheinland-pfälzische Bildungs- und Wissenschaftsministerin Doris Ahnen sagte: «Das ist noch kein konkretes Ergebnis, aber ein Schritt in die richtige Richtung.» Vereinbart wurde zudem, dass die Länder Fragen der Grundfinanzierung der Hochschulen mit Blick auf die Studierenden prüfen, wie ein Sprecher des Mainzer Bildungsministeriums. Dabei gehe es um eine mögliche Fortsetzung des Hochschulpakts und künftige Mittel für den Hochschulbau.

Schavan warb für ihre Pläne für den Wissenschaftsbereich als Stärkung des Herzstücks des Wissenschaftssystems. «Erneut deutlich geworden sind die unterschiedlichen Sichtweisen der Länder, was eine Änderung des Grundgesetzes im Bildungsbereich angeht», sagte sie zugleich. «Wir haben Prüfaufträge zu konkreten Themen vereinbart, über die in den nächsten Wochen weiter verhandelt wird», so Schavan weiter. So werde geprüft, ob ein Engagement des Bundes bei der Inklusion eine Änderung des Grundgesetzes voraussetzt.

Für Grundgesetzänderung ist Zweidrittel-Mehrheit erforderlich

Die Frage ist daher: Kann den SPD-geführten Ländern im Schulbereich ohne Grundgesetzänderung entgegengekommen werden, oder ist dafür eine Erweiterung der geplanten Grundgesetzänderung nötig? Derweil läuft das parlamentarische Verfahren weiter. Die abschließende Lesung im Bundestag ist für Dezember angepeilt.

Der Gesetzentwurf war von den von SPD und Grünen regierten Bundesländern im Bundesrat als unzureichend zurückgewiesen worden. Für eine Grundgesetzänderung ist im Bundestag wie im Bundesrat eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. dpa
(26.10.2012)

Zum Bericht: „SPD hält Schavans Vorschlag zum Kooperationsverbot für nicht diskussionswürdig“

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