Golf in der Dienstzeit bringt Schulleiter Geldstrafe ein

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MÜNCHEN. Es war für einen guten Zweck – aber in der Dienstzeit.Wegen der Teilnahme an einem Benefiz-Golfturnier muss ein Schulleiter aus Bayern Strafe zahlen.

Die Teilnahme an Benefiz-Golfturnieren zugunsten krebskranker Kinder während der Dienstzeit kostet einen bayerischen Schulleiter 2000 Euro Buße. Eine Disziplinarverfügung gegen den Pädagogen ist  vor dem Verwaltungsgericht München rechtskräftig geworden, nachdem der 63-Jährige auf Rat der Richterin seine Klage gegen das Bußgeld zurückzog.

«Bei allem Respekt vor Ihrem sozialen Engagement haben Sie Ihre Dienstpflichten verletzt», mahnte die Richterin den Mann. Er habe keine seiner 18 Wochenstunden Unterricht versäumt, betonte der Schulleiter in dem Verfahren. Die Richterin wies ihn indes auf seine «enorme Vorbildfunktion» hin. Es wäre dem Kläger «ein Leichtes gewesen», das Schulamt um eine Erlaubnis zu bitten. dpa

(21.11.2012)

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