Das Betreuungsgeld kommt – wie viel, für wen, ab wann

0

BERLIN. Nach langem Streit ist heute das Betreuungsgeld mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition vom Bundestag verabschiedet worden. Wer bekommt denn jetzt das Geld? Und ab wann?

In den Kindergarten oder nicht? Das ist die Frage, an der sich die Geister scheiden. Foto: »Zitona « / Flickr (CC BY 2.0)
In den Kindergarten oder nicht? Das ist die Frage, an der sich die Geister scheiden. Foto: »Zitona « / Flickr (CC BY 2.0)

Das Gesetz sieht unter anderem vor:

Anzeige
  • Eltern, die für ihr Kind im zweiten und dritten Lebensjahr keinen Kita-Platz oder keine staatlich geförderte Tagesmutter in Anspruch nehmen, erhalten ab 1. August 2013 ein Betreuungsgeld von zunächst 100 Euro monatlich, ab 2014 dann 150 Euro. Ab August 2013 haben Eltern für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr alternativ einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz – allerdings ist fraglich, ob dann tatsächlich genügend Plätze zur Verfügung stehen werden.
  • Ein Ergänzungsgesetz soll sicherstellen, dass diejenigen Eltern, die sich das Betreuungsgeld nicht bar auszahlen lassen, den Betrag zur privaten Altersvorsorge oder für ein Bildungssparmodell nutzen können. Dann gibt es zusätzlich eine Prämie von 15 Euro monatlich. Zum Bildungssparmodell werden im Ergänzungsgesetzentwurf nur vage Aussagen gemacht. Bedingung für dieses Bildungssparen ist laut FDP, dass das Geld zwölf Jahre festliegen muss. Das ergebe dann laut FDP – mit Zuschuss – 3600 Euro, die für die Ausbildung des Kindes genutzt werden können.
  • Die Koalition rechnet ab 2014 mit 1,1 Milliarden Euro Kosten pro Jahr. Die Opposition spricht von rund 2 Milliarden Euro. Der Betrag könnte sich sogar noch deutlich erhöhen, wenn zum 1. August 2013 nicht ausreichend Kita-Plätze zur Verfügung stehen, Eltern unfreiwillig ihre Kinder zu Hause betreuen – und dann klagen.
  • Von Anfang an war klargestellt, dass das Betreuungsgeld bei Hartz-IV-Empfängern von der Grundsicherung (Sozialhilfe) wieder abgezogen wird. Nutzen sie dagegen das Betreuungsgeld zur privaten Altersvorsorge, soll es an den Versicherungsträger überwiesen werden, einschließlich des 15-Euro-Bonus.
  • Opposition und viele Erziehungswissenschaftler sehen in dem Betreuungsgeld einen falschen finanziellen Anreiz. „Bildungspolitischen Wahnsinn“, so nennt etwa SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles das Gesetz. Tatsächlich zeigt eine Studie zu dem in Thüringen bereits 2006 eingeführten Betreuungsgeld, dass der Anteil der ausschließlich zu Hause betreuten Kinder in Folge der Reform um 20 Prozent anstieg. Die Befürworter argumentieren dagegen, Eltern sollen selbst entscheiden: Wollen sie ihr Kind zu Hause selbst oder durch Familienangehörige betreuen lassen? Oder melden sie ihr Kind lieber in einer Kita an oder lassen sich von der Kommune eine Tagesmutter vermitteln?
  • In der fast zweistündigen Bundestagsdebatte bezeichnete der designierte SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück das Betreuungsgeld als «schwachsinnig» und gesellschaftlich rückwärtsgewandt. Es werde von der großen Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt. Das dafür vorgesehene Geld gehöre in der Ausbau der Kindertagesstätten. Das Betreuungsgeld schaffe für Frauen Anreize, nach der Geburt eines Kindes länger dem Beruf fernzubleiben. Das werde ihre späteren Berufschancen mindern. Steinbrück: «Weniger Frauen werden eine eigene Berufsbiografie schreiben, weniger Kinder werden Chancen auf frühe Bildungsförderung haben.» Das Gesetz führe zurück «in die Biedermeier-Idylle – mit dem Bild vom Vater am Arbeitsplatz und der Mutter daheim am Herd». Das neue Gesetz über das Betreuungsgeld macht dagegen nach den Worten der CSU-Familienpolitikerin Dorothee Bär jetzt den Weg frei «für Wahlfreiheit der Eltern bei der Betreuung kleiner Kinder».
  • Die Oppositionsparteien und der Stadtstaat Hamburg bereiten eine Verfassungsklage vor. Denn mehrere Rechtsexperten stellen die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Betreuungsgeldgesetzes infrage. Eine Kernaussage ist, dass der Bund seit der Föderalismusreform von 2006 gar nicht mehr die Gesetzgebungskompetenz für ein solches Gesetz hat und somit verfassungswidrig in Länderrechte eingreift. Bayern und Thüringen haben Landesregelungen. dpa
    (9.11.2012)

Zum Bericht: „Kita-Ausbau zu langsam – Politiker: Standards lockern“

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments