Start Lehrer muss Arbeitgeber nicht über abgeschlossene Ermittlungsverfahren informieren Auch Schüler mit Rechenschwäche müssen benotet werden. (Foto: Dieter Schuetz/pixelio.de)

Auch Schüler mit Rechenschwäche müssen benotet werden. (Foto: Dieter Schuetz/pixelio.de)

Auch Schüler mit Rechenschwäche müssen benotet werden. (Foto: Dieter Schuetz/pixelio.de)

LehrerAuch Schüler mit Rechenschwäche müssen benotet werden. trügen auf Klassenfahrten zwar große Verantwortung, sollten aber nicht naiv agieren(Foto: Dieter Schuetz/pixelio.de)

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