Gericht: Auch Fundamentalisten müssen ihre Kinder zur Schule schicken

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KÖLN. Eltern haben nach einem Gerichtsurteil auch dann kein Recht, ihre Kinder vom Schulunterricht fernzuhalten, wenn sie den Lehrplan als «neomarxistisch» ablehnen. Der Staat dürfe unabhängig von den Vorstellungen der Eltern eigene Erziehungsziele verfolgen, entschied das Oberlandesgericht Köln. Dies leite sich daraus ab, dass das Schulwesen nach dem Grundgesetz der staatlichen Aufsicht untersteht.

In dem betreffenden Fall hatten Eltern aus dem Großraum Bonn ihre beiden Kinder nicht zur Grundschule angemeldet. Schließlich meldete das Schulamt den inzwischen zehn Jahre alten Sohn und die acht Jahre alte Tochter selbst an, doch die Kinder erschienen auch danach nicht zum Unterricht. Nach mehreren Mahnungen setzte der Kreis gegen die Eltern ein Bußgeld von jeweils 150 Euro fest. Dagegen klagten die Eltern und argumentierten, der Schulunterricht sei auf die Zerstörung christlicher Werte angelegt.

Das Amtsgericht wies dies zurück, verringerte das Bußgeld jedoch auf 100 Euro für den Vater und 50 Euro für die Mutter. Das Oberlandesgericht schloss sich dem Urteil des Amtsgerichts an und lehnte einen Antrag der Eltern auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde ab (Beschluss vom 27. November 2012, Az: 1 RBs 308/12). Wie eine Gerichtssprecherin erläuterte, besuchen die beiden Kinder mittlerweile eine Realschule. dpa
(6.12.2012)

Zum Bericht: „Urteil: Sexualkunde ist für alle Pflicht – auch für Baptisten“

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