Schulleiter installiert Störsender gegen Schummeln per Handy

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SALZBURG. Der Direktor eines Salzburger Gymnasiums ist wegen Verstoßes gegen das Telekommunikationsgesetz verwarnt worden. Er hatte während der schriftlichen Matura 2011 einen Störsender in der Schule installiert.

Pfuschen ist so leicht geworden - dank Smartphones.
Pfuschen ist so leicht geworden – dank Smartphones. Foto: shareski / Flickr (CC BY-NC 2.0)

Pfuschen sei so leicht geworden. „Seit es Smartphones gibt, ist die Recherche im Internet sehr einfach. In Latein zu Beispiel habe ich mit zwei Suchbegriffen schon eine Trefferquote von 99 Prozent. In Mathematik ist es schwieriger, hier werden die Angaben oft abfotografiert“, sagt Gerhard Klampfer, Schulleiter des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums Salzburg in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur APA. Die Mobiltelefone einfach einsammeln? Klappt nicht, weiß der Direktor aus Erfahrung. „Die kommen mit zwei Handys, geben das von der Oma ab und behalten sich ihr Smartphone.“ Um es dann bei einem Gang zur Toilette zur Informationsbeschaffung zu nutzen. Bei der Matura im vergangenen Jahr schritt Klampfer deshalb zur Tat: Für rund 200 Euro habe er bei einem österreichischen Schulmittelausstatter einen Störsender erworben und während der schriftlichen Prüfung neben der Toilette sichtbar aufgestellt. Im Umkreis von rund 15 Metern war laut „Wiener Zeitung“  dadurch kein Empfang mehr möglich.

Ein Netzbetreiber will dem Bericht zufolge die Störung bemerkt und die Behörde verständigt haben. „Das ist die offizielle Version. Da die Störung aber nur im Gebäude selbst bemerkbar war, vermute ich, dass irgendjemand die Störung gemeldet hat“, sagt der Schulleiter der APA.  Mitarbeiter des Fernmeldebüros seien mit großen Peilgeräten gekommen, hätten den Störsender geortet und beschlagnahmt. Ein Verfahren wurde eingeleitet, das für den Schulleiter böse hätte enden können: Bis zu 4000 Euro Strafe drohten ihm, darüber hinaus bei einer Verurteilung ein Disziplinarverfahren der Schulbehörde. Das Telekommunikationsgesetz besagt laut Bericht nämlich, dass Störsender nur von Behörden verwendet werden dürfen, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten (etwa in Gefängnissen).

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Auch in Deutschland verboten

Klampfer kam glimpflich davon – er wurde lediglich verwarnt. Unrechtsbewusstsein hat der Direktor aber nicht. „Ich war nicht der einzige, der ein solches Gerät gekauft hat, ich war nur der einzige, der erwischt worden ist“, sagt er. „Das Gesetz besteht und ist einzuhalten – das ist vollkommen klar. Verständnis für diese Art von Gesetzen in der heutigen Zeit habe ich aber kein besonders großes“, sagte er dem ORF. Den Störsender bekam Klampfer übrigens zurück – allerdings mit der Auflage, ihn nicht mehr zu verwenden.

Handy-Störsender erzeugen einem Bericht der Seite „lehrerfreund.de“ zufolge künstliche Funklöcher, indem die Verbindung zwischen Handy und Netzbetreiber unterbunden wird. Angeboten würden  solche Geräte mit Reichweiten von zehn bis 40 Meter zu Preisen zwischen 180 und 350. Die private Nutzung ist in vielen Ländern verboten,  auch in Deutschland. Werden solche Störsender trotzdem verwendet? „Definitiv ja“, antwortet Olaf Bergert, Chef des Anbieters „Handyblocker“, dem „Lehrerfreund“: „Wir stellen seit Monaten eine erhöhte Nachfrage der Handyblocker bei Lehrern und auch vielen Schuldirektoren fest. Für Schulen ist es wohl sehr positiv, dass die Handyblocker sehr preisgünstig sind und eine begrenzte Reichweite haben. Somit kann der ‚Sperrbereich‘ auch gut kontrolliert werden und damit werden auch keine Passanten oder Nachbarn in Mitleidenschaft gezogen. Die ‚handyfreie Zone‘ bleibt in der Klasse oder in der Schule.“ NINA BRAUN
(17.1.2012)

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Reinhard
11 Jahre zuvor

Das Urteil ist skandalös, aber nicht unerwartet, sondern es liegt auf der allgemeinen Linie der „Rechtsprechung“:
Täterschutz geht vor.