Sex mit Schülern soll für Lehrer künftig in jedem Fall strafbar sein

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BERLIN. Der Freispruch eines Lehrers, der eine Affäre mit einer 14-jährigen Schülerin hatte, ruft die Politik auf den Plan: Die Justizminister der Länder wollen den  Paragrafen 174 im Strafgesetzbuch, der sich mit dem sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen befasst, erweitern – er soll künftig auch ausdrücklich für Vertretungslehrer gelten.

Hat ein Vertretungslehrer keine "Obhutspflicht" gegenüber einer Schülerin? Eine entscheidende Frage in mittlerweile zwei Fällen. Foto: Carlo Schrodt / pixelio.de
Hat ein Vertretungslehrer keine „Obhutspflicht“ gegenüber einer Schülerin? Eine entscheidende Frage in mittlerweile zwei Fällen. Foto: Carlo Schrodt / pixelio.de

Auf Initiative von Rheinland-Pfalz wollen die Justizminister der Länder den gesetzlichen Schutz von Schülerinnen und Schülern vor sexuellen Übergriffen durch Lehrer verschärfen. «Wir werden in Kürze einen Gesetzesvorschlag vorlegen, in Zusammenarbeit mit Bayern den weiteren Prozess vorantreiben und unsere Gesetzesinitiative in den Bundesrat einbringen», teilte Justizminister Jochen Hartloff (SPD) am Rande der Justizministerkonferenz mit. Der rheinland-pfälzische Vorschlag habe eine sehr breite Mehrheit gefunden.

Der Entwurf stützt sich auf das Ergebnis einer Arbeitsgruppe. Sie hatte geprüft, ob und welcher gesetzliche Änderungsbedarf im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch in Betreuungs- und Abhängigkeitsverhältnissen besteht. Die Experten hatten unter anderem vorgeschlagen, die Tatbestände im Strafgesetzbuch – Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, Paragraf 174 – zu erweitern. «Der Schutz muss unabhängig davon gelten, ob jemand Klassenlehrer oder nur Pausenaufsicht ist», hatte Hartloff diese Woche in Mainz gesagt.

Zwei Fälle, die für Aufsehen sorgten

Die Diskussion um die Strafbarkeit von Sex zwischen Lehrern und Schülern war bundesweit aufgeflammt, nachdem ein Hauptschullehrer aus Neuwied vor Gericht freigesprochen worden war. Der Mann hatte Sex mit einer 14-jährigen Schülerin gehabt. Das Oberlandesgericht Koblenz argumentierte, der Lehrer habe das Mädchen nur vertretungsweise unterrichtet. Es habe kein direktes Obhutsverhältnis wie etwa bei einem Klassenlehrer bestanden.

Ein Prozess in Bochum um einen Lehrer, der ebenfalls Sex mit einer 14-jährigen Schülerin hatte, muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof hob die Verurteilung des 42-Jährigen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung durch das Bochumer Landgericht auf – wie im Fall aus dem Kreis Neuwied war der Lehrer nur Vertretungslehrer des Mädchens gewesen. Deshalb habe kein Obhutsverhältnis bestanden, hieß es auch hier.

„Nicht mit dem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag vereinbar“

«Sexuelle Beziehungen zu Schülerinnen und Schülern sind mit dem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schule nicht vereinbar», betonte Bildungsministerin Doris Ahnen (SPD) unlängst und begründete damit die rheinland-pfälzische Initiative zur Gesetzesverschärfung. Aus Sicht der bayerischen Justizministerin Beate Merk (CSU) handele es sich um eine „unerträgliche“ Lücke im Paragraf 174, die nun geschlossen werde: „Denn das besonders Verwerfliche am Missbrauch von Schutzbefohlenen ist doch nicht allein, dass ein Betreuungsverhältnis besteht, sondern auch, dass jemand eine Machtstellung missbraucht”.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Rheinland-Pfalz wertete das geplante Verbot positiv. Eine Klarstellung sei gut, weil die Grenze zwischen sexuellem Kontakt und sexuellem Missbrauch in einem Lehrer-Schüler-Abhängigkeitsverhältnis schwer abgrenzbar sei. News4teachers / mit Material von dpa
(15.11.2012)

Zum Bericht: „Sex mit Schülerin – Lehrer bleibt juristisch ungeschoren“

 

 

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