Tod auf dem Spielplatz – Geldstrafe für Gutachter

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LINDAU. Beim Einsturz eines Klettergerüsts auf einem Waldspielplatz wurde ein 14-jähriger Gymnasiast von einem Baum erschlagen. Zwei Jahre nach dem Fall wurde nun ein 45-jähriger Ingenieur wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

Das Amtsgericht Lindau verurteilte den Gutachter am Montagabend zu 5.400 Euro (90 Tagessätze zu je 60 Euro). Vor rund zweieinhalb Jahren war ein 14 Jahre alter Gymnasiast aus Biberach in Baden-Württemberg an dem Kletternetz des Waldspielplatzes ums Leben gekommen. Ein Baumstamm, der das Netz hielt, war gebrochen und hatte den Jungen erschlagen.

Spielplatz
Spielplätze unterliegen normalerweise strengen Prüfrichtlinien. Foto: rosmary/Flickr (CC BY 2.0)

Das Gericht war der Ansicht, dass der Angeklagte, der für ein technisches Prüfunternehmen den Spielplatz abgenommen hatte, die Besonderheit eines Klettergerüstes hätte erkennen müssen. Das Klettergerät war ein Eigenbau, für das es im Unterschied zu Standard-Spielgeräten ein spezielles Einzelgutachten hätte geben müssen.

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Zwei jeweils 58 Jahre alte Mitangeklagte kamen in dem Prozess ohne Verurteilung davon. Ein Forstamts-Mitarbeiter wurde freigesprochen, bei einem Mitarbeiter der Stadtgärtnerei wurde das Verfahren eingestellt, weil kein persönliches Verschulden des Mannes gesehen wurde.

Der Unfall ereignete sich im September 2010 während eines Schulausflugs. Die achte Klasse aus Biberach war zu einem mehrtägigen Ausflug am Bodensee. Als sich die Schüler auf dem Spielplatz zu einem Klassenfoto aufstellten, kletterte der 14-Jährige mit Kameraden in das große Spinnennetz, das an drei Baumstämmen befestigt war. Einer der Bäume brach unter der Last zusammen und stürzte auf den Jungen. Er wurde mit einem Schädel-Hirn-Trauma per Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus geflogen, wo er am Folgetag starb. (dpa)

(04.02.2013)

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