Urteil: Schule darf Schüler nicht wegen seines Wohnortes ablehnen

0

MÜNSTER. Auch wenn Schüler die passende Schulform in Ihrem Wohnort haben, ist die ihre Ablehnung durch Schulen anderer Gemeinden nicht rechtmäßig, so dass Oberverwaltungsgericht Münster. Das Schulministerium fürchtet finanzielle Folgen für die Kommunen.

Eine Schule darf die Aufnahme von Schülern nicht deshalb ablehnen, weil sie in einer anderen Stadt wohnen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Die Zugehörigkeit zu einer Gemeinde sei keine vom Gesetz vorgesehene Voraussetzung für die Aufnahme in einer Schule, begründeten die Richter ihr Urteil. (Az: 19 A 160/12)

Grenzanlage
Schüler in NRW dürfen die Grenzen ihrer Wohngemeinden überschreiten. Foto: el_tommo / Flickr (CC BY-SA 2.0)

In dem konkreten Fall hatte die Leiterin einer Schule in Düsseldorf auf Weisung der Bezirksregierung Schüler aus den Nachbargemeinden Krefeld und Meerbusch abgelehnt. Es gab mehr Bewerber als Plätze für die drei Eingangsklassen am Städtischen Cecilien-Gymnasium und im Düsseldorfer Stadtgebiet. Nach Auffassung des Gerichts hätte die Cecilienschule jedoch noch eine vierte Klasse einrichten können.

Die Eltern der acht Kinder hatten gegen einen Ablehnungsbescheid aus dem Jahr 2011 geklagt. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht ihnen recht gegeben. In Münster fiel das Urteil allerdings deutlich anders aus. Im Kern ging es um die Auslegung des Schulgesetztes. Dort ist geregelt, dass Schüler, die in ihrem Wohnort keine geeignete Schulform finden, sich auch in Schulen der Nachbargemeinden anmelden können. Die Bezirksregierung in Düsseldorf hat daraus im Umkehrschluss abgeleitet, dass eine Ablehnung von Schülern, die die passende Schule in ihrem Ort haben, deshalb rechtmäßig sei. Dieser Umkehrschluss sei aber durch das Gesetz nicht gedeckt, so das Gericht in Münster.

Anzeige

Die Entscheidung hat grundsätzliche Bedeutung. Ein Vertreter des Schulministerium sprach in der Verhandlung von weitreichenden finanziellen Folgen für die Kommunen.

Drei der acht klagenden Eltern waren Münster anwesend. Ob sie ihre Kinder jetzt noch auf das Düsseldorfer Gymnasium schicken, ist nach dem Urteil noch offen. Die Entscheidung wollen sie mit ihren Kindern, die inzwischen auf andere Schulen gehen, gemeinsam treffen.

Das Gericht hat keine Revision zugelassen. Gegen diese Entscheidung kann das Land aber noch beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einlegen.(dpa)

(21.02.2013)

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments