Gymnasien: Teilnahme behinderter Kinder nicht politisch erzwingen

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KARLSRUHE. Gymnasiallehrer warnen die Politik davor, die Inklusion mit Gewalt durchzudrücken. An den Schulen werde zunächst einmal die personelle, räumliche und finanzielle Ausstattung benötigt.

 

Standards für Integrationshelfer, die behinderten Schülern helfen, gibt es nicht. (Foto: John Loo/Flickr CC BY 2.0)
Die Inklusion ist ein Menschenrecht. Ihre Umsetzung in die Praxis gestaltet sich aber weiterhin schwierig. (Foto: John Loo/Flickr CC BY 2.0)

«Wir sind in den Schulen weder räumlich noch personell darauf vorbereitet», sagte der Vize-Chef der Bundesdirektorenkonferenz (BDK), Hugo Oettinger. Damit gemeinsamer Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern funktioniere, bräuchten Gymnasien die entsprechende personelle, räumliche und finanzielle Ausstattung.

Grün-Rot gehe mit Augenmaß vor, versicherte Thomas Poreski, Inklusionsexperte der Grünen Landtagsfraktion in Baden-Württemberg. Inklusion sei «ein Menschenrecht, dem wir alle gerecht werden müssen». Man könne sie «nicht einfach einschränken oder ablehnen, weil sie auf den ersten Blick unbequem scheint». Die Gemeinschaftsschule drücke Inklusion nicht durch, sondern schaffe Chancen, dass Menschen mit Behinderung ihre Rechte wahrnehmen können. «Es gibt auch Gymnasien an denen erfolgreich Inklusion betrieben wird.»

Frühjahrskonferenz der Oberstufendirektoren wir die Möglichkeiten und Grenzen der Inklusion diskutieren

Oettinger betonte zugleich: «Es wäre fatal, wenn die Inklusion als Vehikel missbraucht würde, um die Gemeinschaftsschule durchzusetzen.» Vom kommenden Mittwoch an bis Samstag treffen sich die Oberstudiendirektoren aus allen Bundesländern zu ihrer Frühjahrskonferenz in Karlsruhe. Die 25 Teilnehmer wollen dabei vor allem die «Möglichkeiten und Grenzen» der Inklusion diskutieren und am Ende dazu ein gemeinsames Papier verabschieden.

«Wir haben die Sorge, dass wir etwas auf’s Auge gedrückt bekommen, das wir räumlich und personell nicht leisten können», sagte Oettinger, der zugleich Vorsitzender der Direktorenvereinigung Nordbaden ist. Bei Klassenstärken von bis zu 30 Schülern müsse man auch an die nicht behinderten Schüler denken. «Die Gefahr besteht schon, dass der eigentliche Auftrag der Gymnasien – die Befähigung zur Studierfähigkeit – darunter leidet», meinte der Rektor des Karlsruher Helmholtz-Gymnasiums.

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Oettinger: Jeder Einzelfall muss genau angeschaut werden

Laut Oettinger stehen bundesweit alle Gymnasien vor demselben Problem. Er plädierte dafür, dass jeder Einzelfall genau angeschaut wird. Positive Ansätze sieht er in Niedersachsen, wo man sich vorsichtig herantaste. «Dort versucht man, jedem Einzelfall gerecht zu werden.» Gut findet er auch Modelle, bei denen geistig behinderte Kinder in einzelnen Fächern wie Musik, Kunst oder Sport gemeinsam mit Nichtbehinderten unterrichtet werden.

Sofern die baulichen Voraussetzungen stimmen, spricht aus Sicht Oettingers nichts dagegen, körperlich Behinderte mit Nichtbehinderten zusammen zu unterrichten. Beim gemeinsamen Ziel Abitur müssten aber die unterschiedlichen Voraussetzungen durch technische Hilfsmittel, Umbauten und geschultes Personal kompensiert werden. Nur einen Teil der Schüler zum Abitur zu führen, kollidiere mit dem Bildungsauftrag des Gymnasiums: der Studierfähigkeit.

Zudem sieht Oettinger geistig und schwerst behinderte Schüler besser in dafür ausgestatteten Schulen aufgehoben. «Kinder in Gymnasium sprechen nicht nur über Fußball. Sie kommen sich auch über das Intellektuelle näher. Ein geistig behindertes Kind droht da ganz schnell ausgegrenzt zu werden.» Oettinger ist überzeugt: «Es wird immer getrennte Einrichtungen geben müssen.» dpa

(2.3.2013)

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bger
11 Jahre zuvor

An meiner Nachbarschule, einem Gymnasium, gibt es seit drei Jahren ein paar Lernbehinderte. Das ist für mich völlig widersinnig. Ganz abgesehen davon, dass diese nie zur Studierfähigkeit gelangen werden, ist das den Kindern gegenüber irgendwie diskriminierend, die ein paar IQ-Punkte mehr haben, aber keine attestierte Behinderung. Die haben keine „Chance“, aufgenommen zu werden!

Auch komisch: die gymnasiale Oberstufe beginnt durch das G8 in Klasse 10. Die Inklusion ist für diese nicht vorgesehen. In NRW gibt es aber 10 Jahre Schulpflicht. Was sollen die Gymnasien in dem einen Jahr mit den „Inkludierten“ machen? Ein anderes Gymnasium, das bei der Bezirksregierung diesbezüglich angefragt hat, bekam die Antwort, sie mögen sich doch etwas einfallen lassen…

Fazit: alles völig unausgegoren!

Knut M.
11 Jahre zuvor

@bger
Was Sie anmerken, hat Hand und Fuß und entspricht meiner Meinung. In der Politik und den Behörden geht es bei der Inklusion meiner Meinung nach gar nicht um Sinn oder Unsinn, erst recht nicht um das Wohl der Behinderten, sondern einzig und allein um eine höchst eigenwillige und fragwürdige Interpretation der Menschenrechte, die sich am weltweiten von der UNO, der Unesco und der OECD vorangetriebenen Gender Mainstreaming orientiert, über dessen Gefahren sich zu informieren lohnt.
Das Gemeine an den Begriffen, mit dem das Gender Mainstreaming operiert, ist die Koppelung der Forderungen an Moral und Ethik. Dadurch stehen Inklusionsskeptiker (in der Regel Pragmatiker wie ErzieherInnen und LehrerInnen) völlig hilflos da. Sie müssen aus ethisch diktierten Gründen die Inklusion befürworten und dürfen ihren begründeten Unmut nur an „Äußerlichkeiten“ wie etwa mangelndem Personal festmachen. Das inklusive Lernen grundsätzlich in Frage zu stellen – wenn auch zum Wohl der behinderten Kinder – macht sie automatisch zu unmoralischen Gegnern der Armen, Schwachen und Ausgestoßenen.
Mit dieser Art von moralischer Erpressung ist das Gender Mainstreaming überall unterwegs, auch in der Uno, in Inicef oder der OECD. Hinter ursprünglich positiven und unbelasteten Begriffen wie „Chancengleichheit, Gleichstellung, soziale Gerechtigkeit oder auch Antifaschismus steht inzwischen eine rigide Ideologie, deren Vertreter es auf geniale Weise geschafft haben, positive Begriffe für ihre Ziele zu nutzen. Das hört sich nach Verschwörungstheorie an, ist es aber eine?
Auf jeden Fall stehen Erzieher und Lehrer im Regen. Politik und Behörden haben ja gesagt zur Inklusion. Damit haben sie ihre ethische Pflicht erfüllt und geben sie als Auftrag weiter an die gekniffenen Praktiker: Seht zu, wie ihr mit der Inklusion zurechtkommt. Wir haben unsere Aufgabe per Erlass erfüllt.

klexel
11 Jahre zuvor

Doppelte Klassenführung, Förderschullehrerin 5x pro Woche + ständige Lernbegleiterin – alles für EINE Schülerin mit Down-Syndrom an einem Gymnasium in Hannover. Ist das die Art der Inklusion, die wir uns leisten können?
http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Gymnasium-trotz-Down-Syndrom

Christian Möller
11 Jahre zuvor

Ich bezweifle, dass wir uns das leisten können.
Das ist der Kostenaspekt. Ich frage mich aber auch, ob für behinderte Kinder ein solcher Aufwand nicht mehr Qual als Segen ist. Sie müssen doch merken, dass sie in einer Regelschule Exoten sind, die ganz anders als die Mitschüler behandelt werden und immer einen „Wachhund“, genannt Lernbegleiterin, neben sich haben.
Nein, dieses tägliche Spüren kann nur deprimierend sein. Das ist ständig und hautnah erlebte Ausgrenzung, obwohl die anderen freundlich sind und es gut meinen.