Rolle rückwärts: Münch wickelt Schulreformen wieder ab

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POTSDAM. Erst vor sechs Jahren in Brandenburg eingeführt, schon bald wieder Vergangenheit: die zentralen Vergleichsarbeiten in Mathematik und Deutsch für Sechstklässler vor dem Übergang in weiterführende Schulen. Als Instrument im sogenannten Ü7-Verfahren hätten sie sich nicht bewährt, sagte Ministerin Martina Münch (SPD). Sie sorgten bei Schülern wie Eltern für «enormen Stress» und bei Lehrern für hohen Aufwand. Auch das Einschulungsalter wird wohl wieder erhöht.

Kultusministerin, Ärztin, Mutter von sieben Kindern: Martina Münch (SPD).
Kultusministerin, Ärztin, Mutter von sieben Kindern: Martina Münch (SPD).

Eltern und Lehrer wiederum würden durch Grundschul-Gutachten und die Orientierungsarbeiten in den Jahrgangsstufen 2, 4 und 8 verlässlich über den Leistungsstand der Kinder informiert, erläuterte Münch. Die Vergleichsarbeiten waren 2007 eingeführt worden, um das Ü7-Verfahren für den Übergang zu Gymnasien zu regeln. Der Bildungsexperte der oppositionellen CDU-Landtagsfraktion, Gordon Hoffmann, kündigte Widerstand gegen ihre Abschaffung an und warf Münch «blanken, ziellosen Aktionismus» vor. «Brandenburgs Schulen sind keine Spielwiese, wo die Spielregeln nach Gutdünken geändert werden können.»

Außerdem prüft das Bildungsressort, für die Einschulung zur alten Stichtagsregelung 30. Juni zurückzukehren. Jetzt werden alle Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, eingeschult. Die Ministerin begründete die Maßnahme damit, dass die Zahl der Rückstellungen deutlich gestiegen seien – von 6,8 auf 12 Prozent eines Jahrgangs. Gerade bei den knapp Sechsjährigen würden auch flankierende Maßnahmen oftmals nicht deren Defizite ausgleichen. Als Beispiel nannte Münch Konzentrationsschwäche.

«Wir machen natürlich keinen Alleingang in Brandenburg», betonte sie. Auch andere Länder wie Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und das Saarland seien den Schritt schon gegangen. Die rechtlichen Änderungen für den Wegfall der Vergleichsarbeiten und die neue Stichtagsregelung plant das Bildungsressort noch in dieser Legislaturperiode. Die Stichtagsregelung würde frühestens Kinder betreffen, die im Schuljahr 2015/16 eingeschult werden.

Mit Blick auf den angestrebten gemeinsamen Unterricht für behinderte und nicht behinderte Kinder («Inklusion») bekräftigte Münch, dass sich die Landesregierung für die Umsetzung mehr Zeit nehmen wolle. In den nächsten zwei Wochen werde dazu ein Eckpunktepapier fertig, das im Kabinett besprochen und der Öffentlichkeit präsentiert werde. Für den Herbst seien dann im ganzen Land Bürgerforen geplant.

Bis zum Ende der Legislaturperiode 2014 wird Münch zufolge eine Schulgesetznovelle zur Inklusion erarbeitet, in die auch die Erfahrungen aus dem bis 2015 laufenden Pilotprojekt an 84 Grundschulen einfließen sollen. Für die Sekundarstufe I entstehe derzeit ein Konzept mit den Förderschwerpunkten «Lernen» und «sozial-emotionale Entwicklung». Bei Kitas, Horten und Ganztagsangeboten wiederum seien die Kommunen mit in der Pflicht.

Die SPD-Politikerin kündigte an, bei der Inklusion an Grundschulen möglichst bis 2015/16 «in die Fläche gehen» zu wollen. In den Folgejahren würden dann voraussichtlich einige hundert zusätzliche Lehrerstellen benötigt. Schon jetzt nähmen rund 40 Prozent aller Kinder mit Förderbedarf am gemeinsamen Unterricht in Regelschulen teil. dpa

(4.3.2013)

Zum Bericht: Jetzt hat auch Platzeck Streit mit den Lehrerverbänden

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