Aktion gegen Pfuschen: Lehrer orten Handys während der Prüfung

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DÜSSELDORF. In Nordrhein-Westfalen haben die schriftlichen Abiturprüfungen begonnen – und eine Schule, genauer: das Gymnasium im rheinischen Odenthal, hat technisch aufgerüstet, um Pfuschern der Generation Internet keine Chance zu geben. Es setzt ein Handy-Ortungsgerät ein. Unklar ist allerdings, ob das rechtlich zulässig ist.

Pfuschen ist so leicht geworden - dank Smartphones. Foto: shareski / Flickr (CC BY-NC 2.0)
Pfuschen ist so leicht geworden – dank Smartphones. Foto: shareski / Flickr (CC BY-NC 2.0)

Handys mit Internetzugang, so genannte Smartphones, sind unter Schülern weit verbreitet. Die Kleincomputer ermöglichen einen unauffälligen Informationstransfer auch während einer Klausur – von Wörterbüchern bis Lösungen für Mathe-Aufgaben ist allerlei Hilfreiches abrufbar. In vielen Schulen werden Handys von Schülern vor Arbeiten eingesammelt. Doch das nützt nur begrenzt gegen das Spicken 2.0, wie Angelika Schmoll-Engels, Leiterin des Gymnasiums Odenthal dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtete: „Der Trend geht zum Zweithandy.“ Soll heißen: Schüler geben bei der Sammlungsaktion mit treuherzigem Blick ein antikes Mobiltelefon in die Sammlung, während in der Jackentasche das Smartphone auf seinen Einsatz wartet.

Ein Schulleiter aus dem österreichischen Salzburg wurde angesichts dieser Möglichkeiten zu einer Verzweiflungstat getrieben – er installierte einen Störsender, der jeden Handyempfang während der Abiturprüfung unmöglich machte. „Handyblocker“ oder „Handyjammer“ heißen solche Geräte, die über das Internet bestellt werden können. Der Haken: Ihr Einsatz ist nur dann erlaubt, wenn die öffentliche Ordnung bedroht ist. Und das ist EU-weit nur in Gefängnissen der Fall, nicht aber in Schulen. Der Salzburger Schulleiter wurde wegen des Verstoßes gegen das Telekommunikationsgesetz abgemahnt.

Gerät im Internet bestellt – für 150 Euro

Das Gymnasium Odenthal ist nun auf eine andere Lösung gekommen: ein Frequenzdetektor. Schulleiterin Schmoll-Engels berichtete gegenüber der „Bild“-Zeitung: „Ein technikbegeisterter Physik-Lehrer hat das Gerät im Internet bestellt – für 150 Euro.“ Ein halbes Jahr lang sei der Handy-Aufspürer im Schulgebäude getestet worden, um Fehlalarme auszuschließen. Bei den Abitur-Vorklausuren kam es erstmals zum Einsatz. Und? Fündig geworden? „Nein! So soll es aber auch sein. Wir wollen die Schüler durch Abschreckung dazu bewegen, ihr Telefon vor der Prüfung abzugeben. Auch das Zweithandy…..“, so die Rektorin.

Anlass für die Überlegung, das Gerät anzuschaffen, sei das Täuschungsmanöver eines Schülers im Vorjahr gewesen. „Mitschüler haben uns nach der Klausur zugetragen, dass jemand mit Hilfe eines Smartphones gepfuscht hat“, erzählte Schmoll-Engels der „Rheinischen Post“. Seinen Namen hätten die Schüler zwar nicht verraten, aber bei der sorgfältigen Sichtung der Klausuren sei klar gewesen, um wen es sich handelte. „Ganze Textpassagen stammten aus dem Internet“, sagte die Schulleiterin. „Inhaltlich war die Klausur eine gute Leistung.“ Unter diesen Umständen wurde die Arbeit als ungültig erklärt.

Wie sieht es aber nun mit den rechtlichen Rahmenbedingungen aus? Es spreche nichts gegen den Einsatz von Frequenzmessern, heißt es beim Schulministerium Nordrhein-Westfalen. Schließlich verletze ein Gerät, das lediglich Frequenzen feststellen kann, nicht die Rechte der Schüler, so zitiert die „Rheinische Post“ eine Sprecherin. Anders als etwa ein Störsender. Bei einem ähnlichen Fall in Schleswig-Holstein kam das dortige Schulministerium allerdings zu einer anderen Bewertung: Es gebe keine Rechtsgrundlage für den Einsatz von Handy-Detektoren in der Schule, hieß es; das schleswig-holsteinische Gymnasium, das zwei der Geräte eingesetzt hatte, sei aufgefordert worden, dies künftig zu unterlassen.

Die Odenthaler Schulleiterin betont, dass sie allen Schülern grundsätzlich vertraue: „Wir sind keine Kontrollfreaks.“ Aber sie wisse, dass der Druck vor Abi-Prüfungen groß sei – genau wie die Versuchung. Der gute, alte Spickzettel sei nahezu ausgestorben. Schmoll-Engels: „Da standen früher bloß Formeln drauf, und die nützten wenig, wenn man sie nicht anwenden konnte. Heute steht den Schülern mit dem Internet die ganze Welt offen.“ News4teachers

(11.4.2013)

Zum Bericht: „Schulleiter installiert Störsender gegen Schummeln per Handy“

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1 Kommentar
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Reinhard
11 Jahre zuvor

Man sollte unbedingt klären, ob es für das Aufsichtführen und Hingucken während einer Prüfung, ob jemand spickt, überhaupt eine Rechtsgrundlage gibt!