Anwaltskammer warnt: Urheberrecht gilt auch bei Hausarbeiten

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KOBLENZ. Auch bei Hausarbeiten muss das Urheberrecht beachtet werden. Wenn Studenten oder Schüler etwa Fotos Dritter in ihre Arbeiten einfügen, diese ausdrucken und in Papierform zur Bewertung einreichen, sei die Grenze des rein privaten Gebrauchs bereits überschritten, warnt die Rechtsanwaltskammer Koblenz. Dann handele es sich um eine Nutzung zu Ausbildungszwecken, die der Urheber erlauben muss. Ebenso unzulässig sei es, eine Hausarbeit mit geschützten Fotos einfach so ins Internet zu stellen.

Wer sich die Erlaubnis zur Vervielfältigung von Fotos holt, muss gegebenenfalls darauf achten, ob diese auch die Online-Nutzung umfasst, so die Kammer. Sonst dürfe das jeweilige Bild nur für Printprodukte genutzt werden. Und auch wenn die Genehmigungen vorliegen: Der Name des Urhebers muss angegeben werden. Natürlich gilt das Urheberrecht auch für Texte Dritter. Ohne ausdrückliche Erlaubnis dürfen von anderen höchstens Zitate im eigenen Werk genutzt werden. dpa

(17.4.2013)

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