Land entschädigt Schülerin nach Sex mit Lehrer

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TRIER. Nach dem Rechtsstreit um den Sexskandal eines Lehrers aus dem Kreis Neuwied zahlt das Land Rheinland-Pfalz einer ehemaligen Schülerin eine Entschädigung. «Mit dieser Vereinbarung sollen der Familie weitere gerichtliche Auseinandersetzungen erspart werden», sagte eine Sprecherin der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz in Trier. Über die Ende April beschlossene Summe wollte sie keine Auskunft geben.

Im Jahr 2007 hatte der ehemalige Hauptschullehrer ein Verhältnis mit der damals 14-jährigen Schülerin. Das Landgericht Koblenz hatte Ende vergangenen Jahres eine Schadensersatzklage gegen ihn abgewiesen – zuvor war er vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem Strafverfahren freigesprochen worden. Weil der Mann lediglich der Vertretungslehrer des Mädchens war, habe kein Obhutsverhältnis bestanden, begründeten die OLG-Richter ihren umstrittenen Freispruch. Der Fall machte bundesweit Schlagzeilen und beschäftigte die Justizministerkonferenz, die den Missbrauchsbegriff im Strafgesetzbuch erweitern wollen.

Im April dieses Jahres war der mittlerweile aus dem Schuldienst entlassenen Lehrer wegen eines anderen Vorfalls zu einer Zahlung von 2000 Euro Schadensersatz wegen sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener verurteilt worden. Er hatte einer Schülerin zwischen die Beine gegriffen. dpa

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(13.5.2013)

Zum Bericht: „Sex mit Schülern soll für Lehrer künftig in jedem Fall strafbar sein“ 

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