Salafisten-Predigt in Kita-Verein sorgt für Aufregung in Mainz

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MAINZ. Für kontroverse Diskussionen sorgt der Auftritt zweier salafistisch-wahabitischer Prediger bei einem Mainzer Moschee-Verein, der zugleich Träger einer städtisch geförderten Kita ist. Das Landesjugendamt sieht aber noch keinen Grund, dem Verein die Betriebserlaubnis zu entziehen.

Wegen Auftritten angeblich radikal-islamischer Prediger gibt es Wirbel um den Mainzer Moschee-Verein Arab Nil-Rhein. Einem Bericht des Deutschlandradio zufolge sollen in dem Vereinsgebäude, in dem auch eine vom Verein getragene, staatlich anerkannte und geförderte Kindertagesstätte ist, zwei Prediger aus dem salafistisch-wahabitischen Spektrum aufgetreten sein.

Koran
Der Verein Arab Nil-Rhein will in seiner Kita auch die interkulturelle Erziehung der Kinder fördern. Foto: rutty / Flickr (CC BY-NC-SA 2.0)

Der erste Vorsitzende des Vereins, Abdullatif Hussein, bestätigte, dass es Veranstaltungen mit den beiden gegeben habe. Sie seien aber gemäßigt. Zudem seien sie außerhalb der Kita-Betriebszeiten und nicht in Kita-Räumen aufgetreten. «Die Kita-Räume werden nur für Kita-Zwecke und für Kita-Kinder genutzt», sagte Hussein. Zudem sei der Kindergarten finanziell und organisatorisch vom übrigen Verein getrennt.

Die Kita gibt es seit 2009, gefördert wird sie von der Stadt Mainz. Diese hat sich nach Angaben eines Sprechers an das Landesjugendamt gewandt und um eine Stellungnahme gebeten. Von dort sei mittlerweile die Antwort gekommen, dass sich nach deren Einschätzung mit Blick auf die betroffene Kita nichts zum Negativen entwickelt habe. Insofern würde sie zunächst auch weiter gefördert.

Das Landesjugendamt betonte, die Betriebserlaubnis für die Kita sei nur zurückzunehmen oder zu widerrufen, wenn das Wohl der Kinder gefährdet und der Träger nicht bereit oder nicht in der Lage sei, die Gefährdung abzuwenden. «Diese Voraussetzungen sind nach Kenntnis des Landesjugendamtes nicht erfüllt», hieß es in einer Mitteilung. Die Behörde stehe in regem Austausch mit dem Träger, zweimal im Jahr gebe es Besuche in der Kita.

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Vor der Ende 2008 erteilten Betriebserlaubnis sei festgestellt worden, dass die gesetzlichen Voraussetzungen in der Kita vorlägen. In der Erlaubnis sei auch geregelt, dass der Träger die «interkulturelle Erziehung der Kinder durch regelmäßige Kontakte zu anderen Kindertagesstätten und Religionsgemeinschaften unterstützt». Deutsch sei die gemeinsame Sprache aller Kinder und Erwachsenen. Die Kita sei im Erdgeschoss des Vereinshauses. Im Obergeschoss befinde sich ein Gebetsraum und eine Moschee. Die Kita nutze den Gebetsraum als Mehrzweckraum, wenn er nicht anderweitig gebraucht werde.

Der CDU-Landtagsabgeordnete Gerd Schreiner betonte, es müsse die Frage erlaubt sein, ob ein Moschee-Verein, der wiederholt Prediger auftreten lasse, die gewaltverherrlichende und grundgesetzwidrige Inhalte verbreiteten, geeignet sei für die Trägerschaft einer Kita. Laut Deutschlandradio soll einer der Prediger im Internet für religiöse Regeln eintreten sein, wonach etwa körperliche Gewalt gegen Menschen gebilligt wird, die Alkohol trinken. (dpa)

(10.05.2013)

Salafismus (Bundesamt für Verfassungsschutz)

Arab Nil-Rhein Verein

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