Inklusion – NRW will mehr Sonderpädagogen ausbilden

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DÜSSELDORF. Die nordrhein-westfälische Landesregierung richtet 2.300 neue Studienplätze für Sonderpädagogen ein. Einen finanziellen Ausgleich der Kommunen für die Umsetzung der Inklusionsverordnung lehnt Schulministerin Sylvia Löhrmann aber erneut ab.

In Nordrhein-Westfalen sollen bis 2018 neue Lehramtsstudienplätze für angehende Sonderpädagogen entstehen. Damit reagiere das Land auf die wachsende Nachfrage nach Sonderpädagogen an den Schulen, teilte NRW-Wissenschaftsministerin Svenja Schulze (SPD) mit.

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Für rund 70 Millionen Eurosollen in NRW neue Studienplätze für Sonderpädagogen geschaffen werden. Foto: yusunkwon/Flickr (CC BY 2.0)

Zukünftig sollen sechs statt bislang drei Universitäten eine sonderpädagogische Lehramtsausbildung anbieten. Bislang gibt es bereits Studienplätze in Dortmund, Köln und Bielefeld. Jetzt haben sich zusätzlich die Universitäten Paderborn, Siegen und Wuppertal beworben. Bielefeld und Köln wollen außerdem einen weiteren Ausbau. Das Wissenschaftsministerium will dafür insgesamt 70 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) sprach von einem wichtigen Baustein auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem in NRW. Die Landesregierung will ab dem Schuljahr 2014/15 schrittweise einen Rechtsanspruch behinderter Kinder auf Unterricht in einer Regelschule einführen. An dem Gesetzentwurf aus dem Schulministerium hatte es vor zwei Wochen rigorose Kritik in einer Expertenanhörung des Landtags gegeben. Die Lehrerverbände vermissen verbindliche Qualitätsstandards für die Inklusion. Die Kommunen fürchten, auf den Kosten sitzenzubleiben.

Nach Auffassung der Landesregierung schafft sie mit der Inklusion keine wesentlich neue Aufgabe, für die sie Ausgleichszahlungen an die Kommunen leisten müsste. Schließlich habe NRW seit über 30 Jahren Erfahrung mit sonderpädagogischem Förderbedarf, argumentiert Löhrmann.

Diese Auffassung wird auch von dem Würzburger Verfassungsrechtler Prof. Kyrill Schwarz vertreten, der ein entsprechendes Gutachten für die Landesregierung erstellt hat. Objektiv sei derzeit keine valide Kostenabschätzung möglich, stellt der Wissenschaftler fest. Für viele behinderte Schüler werde es keinen Mehraufwand geben und es müssten auch Einsparungen gegengerechnet werden – etwa wenn sich zwei Förderschulen zusammenschließen, weil künftig mehr Behinderte eine Regelschule besuchen und die Schülerzahlen insgesamt sinken werden.

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Die Landesregierung wolle keineswegs alle Förderschulen abschaffen und Inklusion überall gleichzeitig umsetzen, bekräftigte Löhrmann. «Vor allem bei schweren Behinderungen empfinden Eltern die Förderschule als Raum, in dem ihre Kinder sich gut entwickeln können.»

Das Land hat für den Ausbau des gemeinsamen Lernens bereits 1000 Lehrerstellen zusätzlich geschaffen – bis zum Schuljahr 2017/18 sollen es 2000 weitere sein. Bis dahin könnte sich die Inklusionsquote in NRW auf 50 Prozent aller Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf verdoppelt haben. «Das ist aber keine Zwangsvorgabe», bekräftigte Löhrmann.

Räumliche Standards will das Ministerium nicht vorgeben. Andere Details der sonderpädagogischen Förderung können über eine Verordnung geregelt werden. Die Kommunen fürchten, dass das Land mit der Verweigerung verbindlicher Standards eine Kostenverpflichtung umgehen will.

Der Gesetzentwurf zur Schulrechtsänderung und die Ergebnisse der Anhörung werden nun in den Fraktionen beraten. Dort soll vor allem die Kostenfrage erneut geprüft werden. «Ich habe kein Problem mit Veränderungen», sagte Löhrmann. «Wir sind keine Basta-Regierung.» Nach den Sommerferien wird der Gesetzentwurf erneut im Schulausschuss beraten. (dpa)

(18.06.2013)

zum Bericht: Experten kritisieren Inklusionspläne – zu wenig Personal und Ausstattung

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