Trotz Auftritts bei rechtsextremer Kundgebung soll Politiklehrer weiter unterrichten dürfen

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GELSENKIRCHEN. Trotz einer Hetzrede gegen Islamismus soll ein Dortmunder Politiklehrer (33) wieder unterrichten dürfen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Suspendierung des Pädagogen für rechtswidrig erklärt – und die zuständige Bezirksregierung wegen eines Formfehlers scharf kritisiert. Die will das Urteil allerdings nicht akzeptieren.

Der Lehrer hatte bei einer Kundgebung der rechtsradikalen Gruppierung „Pro NRW“ offen mit der rechten Bewegung sympathisiert und vor einer angeblich drohenden Islamisierung gewarnt. „Ich habe die Erfahrung gemacht, dass der Islamismus die größte Gefahr ist und der Rechtsextremismus das ist, was alle einfach blind bekämpfen, ohne zu respektieren“, sagte der Lehrer damals unter dem Beifall rechtspopulistischer Demonstranten. Der Auftritt des Gymnasiallehrers, der noch heute bei Youtube abrufbar sei, habe seinerzeit für viel Empörung gesorgt, so berichtet das Nachrichtenportal „Der Westen“. Er habe die Hetzrede dann zwar als „großen Fehler“ bezeichnet. Die Bezirksregierung Arnsberg habe trotzdem zum Schutz der Schülerschaft ein „Verbot des Führens der Dienstgeschäfte“ ausgesprochen. Die Behörde legte laut Bericht das Disziplinarverfahren gegen den Mann allerdings vorerst auf Eis und verließ sich darauf, dass das Gericht die Suspendierung bestätigen würde. Das ließ sich aber nun nicht halten. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied, das Verbot zur Führung der Dienstgeschäfte müsse aufgehoben werden – aus formalen Gründen. Mit dem eigentlichen Vorwurf beschäftigten sich das Gericht nun gar nicht erst.

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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Da die Berufung nicht zugelassen wurde, müsste die Bezirksregierung nun erst einen Antrag beim Oberverwaltungsgericht Münster stellen, um gegen die Entscheidung überhaupt weiter vorgehen zu können. Ob, wann und vor allem an welcher Schule der Politiklehrer künftig eingesetzt wird, ist zurzeit völlig unklar.

Die Bezirksregierung betonte, gegenüber ausländer- und islamfeindlichen Äußerungen von Lehrkräften dürfe es keine Toleranz geben. Sie werde alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um das ausgesprochene Dienstverbot für den Gymnasiallehrer aufrechtzuerhalten. Er dürfe seine Dienstgeschäfte weiterhin nicht ausführen, bis das Urteil des Verwaltungsgerichts rechtskräftig sei. News4teachers / mit Material der dpa

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2 Kommentare
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g. h.
10 Jahre zuvor

Der Begriff „rechts“ stand bis vor einigen Jahren für „gutbürgerlich, konservativ und an christlichen Werten orientiert“.
Heute wird er durch den Linksruck in Politik, Medien und Gesellschaft unter Extremismusverdacht gestellt. Wer „rechts“ ist, gilt als gefährlich.
Die Entwicklung ist beängstigend,

Reinhard
10 Jahre zuvor

Wenn dieser Lehrer eine Hetzrede gehalten aht, sollte man ihn nicht im Gymnasium beschäftigen.
Hat er eine gehalten? Man sollte ihn dann mit einem Satz zitieren, der auch Hetze darstellt – die hier zitierte Aussage ist vielfältig deutbar …