Wegen Kopftuchs ausgeschlossen- Integrationsfördernd oder Religionsfeindlich?

0

HERBRUGG/SCHWEIZ. Der Fall zweier somalischer Schülerinnen spaltet die Schweiz – wegen ihres Kopftuchs dürfen sie nicht in die Schule gehen. Während die eine Seite behauptet, so die Integration zu fördern, sieht die andere die Religionsfreiheit in Gefahr. Dazwischen stehen die Mädchen mit ihrer Geschichte.

Wegen ihres Kopftuches, schickte ihr Lehrer sie nach Hause.  Zwei somalische Mädchen sind an einer Grundschule im Schweizer Kanton Sankt Gallen vom Unterricht ausgeschlossen worden, weil sie damit gegen die Schulordnung verstoßen haben sollen. Dort heißt es: „Das Tragen von jeglichen Kopfbedeckungen ist in der Schule untersagt“. Das berichtet der Sender „SRF“. Der Schulrat berief sich auf eine Empfehlung des Bildungsministeriums. Eine Sprecherin der Hilfsorganisation „Heks“ bezeichnete die Entscheidung der Schule hingegen als unverhältnismäßig und „katastrophal für die Integration“.

Die Familie der Mädchen ist seit November 2012 in der Schweiz und als Flüchtlinge anerkannt. Nachdem die beiden 11 und 12 Jahre alten Mädchen einen Deutschkurs besucht haben, sollten sie vor einem Monat in eine normale Schulkasse wechseln. Dorthin gingen sie mit Kopftuch. Die Mutter der Mädchen sagte gegenüber dem Sender „SRF“: „Überall gibt es Regeln, das verstehe ich. Aber ich kann die Mädchen nicht zwingen.“

Die beiden Mädchen wollen auch in der Schweiz ihre Kopftücher nicht absetzen. (Foto: Eigener Screenshot SRF 10vor10)
Die beiden Mädchen wollen auch in der Schweiz ihre Kopftücher nicht absetzen. (Foto: Eigener Screenshot SRF 10vor10)

Schulratspräsident Walter Portmann aus der Heimatregion der Mädchen gab gegenüber dem Sender zu, dass die Regelung nicht so funktioniere, wie sie sich das vorstellten. Das hier sei ein Sonderfall und man müsse eine allgemeingültige Entscheidung für das ganze Land treffen. Wie Deutschlandradio berichtet, hatte bereits 2011  eine Schule im Kanton Thurgau zwei albanischen Schülerinnen das Tragen eines Kopftuchs verboten. Das zuständige Verwaltungsgericht habe die Entscheidung aufgehoben. Der Fall liege nun dem Schweizer Bundesgericht vor.nin

Hier geht es zum Bericht in der Sendung 10vor10

(9.6.2013)

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments