VBE fordert: Tarifergebnis 1:1 auf alle Beamten übertragen

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DÜSSELDORF. Die geplanten Nullrunden der NRW-Landesregierung für höhere Beamte sorgen weiter für Wirbel. „Das Gutachten des Rechtswissenschaftlers Ulrich Battis fügt sich nahtlos in die lange Reihe der vernichtenden Kritik ein, die die Landesregierung hinnehmen muss, weil sie vorhat, das Tarifergebnis nicht 1:1 auf alle Beamten zu übertragen“, stellt Udo Beckmann, Vorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) nun fest. „Das Battis-Gutachten stärkt unsere Hoffnung, dass das vom VBE 2007 eingeleitete Klageverfahren zum Alimentationsprinzip zu einem positiven höchstrichterlichen Abschluss kommt.“

Der VBE erwartet, dass das Gericht erkennt, dass Beamte, die treu ihren Dienst am Land versehen, nicht beliebig in ihrem Einkommen beschnitten werden dürfen. „Schon das Gutachten des Verfassungsrechtlers Prof. Christoph Gusy ‚Gleiche Arbeit – gleicher Lohn‘, das der VBE im September 2011 veröffentlicht hatte, hat frühzeitig deutlich gemacht, dass es sowohl einen Anspruch auf gleiche Bezahlung unabhängig von der Schulform und -stufe gibt, als auch unabhängig vom Status des Beschäftigten“, sagt Beckmann.

Über 19.000 Lehrkräfte haben im Rahmen einer Unterschriftenaktion, die der VBE gestartet hat, die Ansicht bestärkt, dass eine fehlende 1:1-Übertragung des Tarifergebnisses nicht hinnehmbar hin – ihre Unterschriften sind Mitte Juni Schulministerin Sylvia Löhrmann übergeben worden. Der Protest gegen die Pläne der Landesregierung geht sogar noch weiter: Am Mittwoch, 10. Juli, protestiert der VBE gemeinsam mit seiner Dachorganisation DBB an einer Protestaktion in Düsseldorf teil, bei der auch viele Lehrer ihr „letztes Hemd“ an einer Wäscheleine vor dem Landtag aufhängen werden. „Der VBE fordert alle Abgeordneten im Parlament auf, den von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf bei der Abstimmung nächste Woche scheitern zu lassen“, so Beckmann abschließend.

Zum Bericht: „Nullrunden: NRW-Finanzminister Walter-Borjans bleibt offenbar hart“ 

 

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missmarpel93
10 Jahre zuvor

Die 1:1 Übertragung des Tarifabschlusses auf Beamte ist aber eine Schlechterstellung der Tarifbeschäftigten, da so die Nettolohnschere immer weiter aufgeht – oder zahlen Beamte jetzt auch in die gesetzlichen Sozialversicherungen ein? Die Kopplung der Besoldungsanpassung an die Tariferhöhungen muss gestoppt werden, die prozentualen Entgeltzuwächse müssen auf die Nettolohnentwicklung (sozialversicherungspflichtiges Netto) abgestellt werden.