Sachsen: Verfassungsgericht verhandelt Ende August über Freie Schulen

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DRESDEN. Die Freien Schulen in Sachsen beklagen fehlendes Geld und fordern Chancengleichheit. Jetzt wird ihr Überlebenskampf ein Fall für das Verfassungsgericht.

Die Finanzierung der Freien Schulen in Sachsen kommt auf den Prüfstand. Am 28. August will das Verfassungsgericht des Freistaates in Leipzig das entsprechende Normenkontrollverfahren mündlich verhandeln. Das Gericht bestätigte den Termin. Ob es an dem betreffenden Tag zu einem Urteil kommt, ist offen.

Die Landtagsfraktionen der Grünen und SPD sowie mehrere Abgeordnete der Linken hatten die Klage im März 2012 eingereicht. Das Gericht muss prüfen, ob Vorschriften im Gesetz zu den Freien Schulen und die im Doppelhaushalt 2010/2011 verabschiedeten Kürzungen für die betroffenen Schulen verfassungskonform sind. «Die Schulen in freier Trägerschaft in Sachsen sind zunehmend in ihrer Existenz gefährdet», erklärte die Grünen-Politikerin Annekathrin Giegengack.

Staatliche und Freie Schulen stünden in keinem fairen Wettbewerb, betonte die Abgeordnete. «Während die freien Schulen in finanzieller Hinsicht benachteiligt sind, fehlt es den staatlichen Schulen an Selbstständigkeit.» Freie Schulen in ihren Rechten zu beschneiden, um die Abwanderung von Schülern an diese Schulen zu stoppen, sei der falsche Weg. Vielmehr sollten die staatlichen Schulen mehr Freiräume erhalten, um inhaltlich und konzeptionell mit Freien konkurrieren zu können.

Auch die Evangelische Kirche und der Landesschülerrat Sachsen hatten sich zuletzt für die Freien Schulen stark gemacht. Manche dieser Einrichtungen bekämen für ihre Schüler nur die Hälfte der Mittel, die staatliche Einrichtungen erhielten, stellte die Landessynode im April fest. Schüler und Eltern müssten eine echte Alternative haben, ohne große Summen an Schulgeld zahlen zu müssen, verlangte der Landesschülerrat. dpa

 

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